Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtssaal im Landgericht Bayreuth neben seinem Verteidiger.
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Ein Mann ist verurteilt worden, weil er nach Überzeugung der Richter seine Ex-Freundin ermordet hat. Jetzt legt der 20-Jährige Revision ein.

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14 Jahre Haft nach Mord an Ex-Freundin: Revision eingelegt

14 Jahre Haft nach Mord an Ex-Freundin: Revision eingelegt

Weil er laut Gericht seine Ex-Freundin ermordet hat, ist ein Mann zu mehr als 14 Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Jetzt will der inzwischen 20-Jährige Revision einlegen. Der Fall landet deshalb in Karlsruhe.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Ein kürzlich wegen Mordes verurteilter junger Mann wehrt sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Bayreuth. Der 20-Jährige habe Revision eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts hatte den Angeklagten zu 14 Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil dieser nach Überzeugung der Richter seine Ex-Freundin mit einem Messer getötet hatte.

Gerichtsurteil: Mann hat Ex-Freundin mit Messerstichen ermordet

Dem Urteil zufolge hatte der heute 20 Jahre alte Mann Ende Mai 2024 seine frühere Partnerin im Haus ihrer Eltern in Bindlach im Landkreis Bayreuth aufgesucht und mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Die Eltern der 18-Jährigen waren zum Tatzeitpunkt verreist.

Täter und Opfer waren während ihrer gemeinsamen Schulzeit an einem Bayreuther Gymnasium ein Paar geworden. Im Herbst 2023 trennte sich die junge Frau. Der Angeklagte habe sie zuvor immer wieder beleidigt und beschimpft, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Richterin spricht von "absolutem Vernichtungswillen"

Doch auch nach dem Ende der Beziehung habe der Angeklagte Besitz- und Kontrollansprüche gestellt. Als seine Ex-Freundin sich dem entzogen habe, habe er beschlossen, die Frau zu töten. Er habe die Tat minuziös geplant und vorbereitet, es existiere ein detaillierter Tatplan als Handy-Notiz. In der mündlichen Urteilsbegründung bescheinigte die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten einen "absoluten Vernichtungswillen".

Der 20-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin eingeräumt, aber bestritten, die Tat geplant zu haben. Vielmehr sei es in einem spontanen Streit zu dem tödlichen Gewaltakt gekommen. Über den Revisionsantrag des Angeklagten muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun entscheiden.

Mit Information von dpa.

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