Unter großem Interesse der Öffentlichkeit ist vor der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth am Freitag das Urteil gegen einen 19-Jährigen gefallen. Bereits zuvor hatte er gestanden, seine Ex-Freundin mit zahlreichen Messerstichen getötet zuhaben. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Auch eine Anordnung der Sicherheitsverwahrung bleibe vorbehalten, so die Vorsitzende Richterin. Sie folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
18-Jährige in Elternhaus getötet - Richterin: "Eine Tragödie"
Es sei eine Tragödie gewesen, die sich im Mai im Elternhaus der Getöteten in Bindlach im Landkreis Bayreuth ereignet habe, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Eine Tat, die Fassungslosigkeit und Bestürzung in der gesamten Region ausgelöst habe, die bis heute noch anhalte. Eine Tat, die umfassend, mit einer erdrückenden Beweislage aufgeklärt, aber nicht zu begreifen sei, so die Vorsitzende Richterin wörtlich.
Und weiter: Es sei ein schweres Gewaltverbrechen, für das eine Strafe – egal welches Recht zur Anwendung komme – kein Ausgleich für das Leid und den großen Verlust sein könne. Bis zuletzt war unklar, ob das Urteil nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht fallen würde. Nun wurde der Angeklagte nach dem allgemeinen Strafrecht verurteilt.
User: Warum nicht lebenslänglich?
💬 BR24-User wie "Laird" haben in den Kommentaren gefragt, "warum es nach Erwachsenenstrafrecht kein lebenslänglich gab". Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt:
Der Angeklagte wird in wenigen Tagen 20 Jahre alt und gilt als Heranwachsender. Das Gericht sieht bei ihm eine altersentsprechende Entwicklung und Reife. Eine Entwicklungsverzögerung liege nach Ansicht des Gerichts nicht vor, das hätte für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht sprechen können. Dennoch kann bei Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht nach Paragraph 106 Jugendgerichtsgesetz abgemildert werden und das Gericht an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren erkennen. 💬
Gericht: Tat mit absolutem Vernichtungswillen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin heimtückisch und aus niederem Beweggrund ermordet habe. Und das mit absolutem Vernichtungswillen.
Der Kontroll- und Besitzanspruch über die Ex-Freundin nach Beendigung der fast dreijährigen Beziehung habe ihn so in Wut versetzt, dass er den umfassenden Plan gefasst habe, die junge Frau mit zahlreichen Messerstichen zu töten. Und das ganz bewusst an einem Abend, an dem sie allein in ihrem Elternhaus war.
Er hatte seinen Besuch als Abschiedsbesuch angekündigt. Die junge Frau ließ ihren Mörder arglos ein. Sie verblutete schutz- und wehrlos nach 40 Stichen und Schnittverletzungen binnen kurzer Zeit, so die Vorsitzende Richterin weiter. Im Anschluss hatte der 19-Jährige Handyvideos vom Tatort gemacht und einen Notruf abgesetzt, nachdem ein angeblicher Suizid misslungen war. Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht beteuert, die Tat nicht geplant zu haben.
"Eine Gefahr für die Allgemeinheit"
Er sei mit seiner narzisstischen Art für die Allgemeinheit gefährlich, so die Vorsitzende Richterin. Die acht Verhandlungstage hätten ein umfangreiches Psychogramm des 19-Jährigen aufgezeigt und seine absolute "Ich-Bezogenheit". Er hinterfrage sich nicht selbst, sondern reagiere immer wieder mit Schuldzuweisungen anderen gegenüber – ob Mutter oder Ex-Freundin. Empathie kenne er nicht, Kontrollverlust verstünde er als Kränkung, so die Vorsitzende Richterin.
Schon deutlich vor der Urteilsverkündung hatte sich vor dem Gerichtssaal eine lange Schlange gebildet. Nicht alle, die das Urteil hören wollten, konnten eingelassen werden. Darunter waren auch ehemalige Klassenkameraden, mit denen Opfer und Angeklagter gemeinsam das Abitur an einem Bayreuther Gymnasium gemacht hatten. Die Eltern des Opfers traten als Nebenkläger auf und waren zur Urteilsverkündung im Gerichtssaal.
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