Verteidigung und Nebenklage hatten die Revision beantragt, jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem zugestimmt und der Fall muss neu verhandelt werden: Wegen einem verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge hatte das Landgericht Ingolstadt im April 2021 einen Autofahrer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Im Oktober 2019 hatte der damals 22 Jahre alte Fahrzeugmechaniker mit seinem getunten, nicht zulassungsfähigen Sportwagen einen vorausfahrenden Audi auf der Überholspur von hinten so stark gerammt, dass der gleichaltrige Fahrer noch am Unfallort verstarb.
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Landgericht muss Einstellung des Angeklagten bei der Tat näher begründen
Durch die Revision liegt der Fall nun erneut vor dem Landgericht Ingolstadt - und das hat eine klare Aufgabe vom BGH bekommen: Die "innere Tatseite" muss genauer begründet werden. Dafür muss das Gericht nun präziser darlegen, mit welcher Einstellung der Angeklagte in der Tatnacht über die Autobahn raste. Der Senat des BGH hat beanstandet, dass die Begründung, mit der das Landgericht einen Gefährdungsvorsatz des Angeklagten im Sinne des Raser-Paragraphen § 315d Abs. 2 StGB bejaht hat, nicht in Übereinstimmung mit den Ausführungen zu bringen ist, mit denen es einen Tötungsvorsatz verneint hat.
Ursprünglich war der 24-Jährige auch wegen Totschlags angeklagt. Doch der sogenannte bedingte Tötungsvorsatz sei ihm nicht nachzuweisen, hatte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung erklärt. Deswegen habe das Gericht diesen Vorwurf fallen gelassen. Nun muss die Sache insoweit neu verhandelt werden.
Raserei mit getunten Sportwagen
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der damals 22-jährige Angeklagte in der Tatnacht mit seinem 575-PS-starken BMW M4 auf der Bundesautobahn A9 bei Ingolstadt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h prallte er mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h auf der Überholspur auf einen vor ihm fahrenden Audi. Durch den Zusammenstoß wurde der Audi von der Fahrbahn geschleudert und dessen ebenfalls 22 Jahre alter Fahrer tödlich verletzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht acht Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Es sei nicht die erste Raserfahrt des Verurteilten gewesen, so hatte die Staatsanwältin im Prozess argumentiert. "Um des Kicks willen" habe er den Tod anderer billigend in Kauf genommen.
Die Verteidiger sahen die Ursachen für den tödlichen Unfall dagegen nicht nur bei ihrem 24-jährigen Mandanten. Sie sprachen von einer "schwerwiegenden Sorgfaltswidrigkeit des Geschädigten durch unzulässigen Spurwechsel". Zudem hätten sich nicht alle technischen Aspekte des Unfalls klären lassen, wie etwa das Airbag-Verhalten im Auto des Getöteten. Deshalb hatten sie Freispruch für ihren Mandanten gefordert.
Raser hatte sich entschuldigt
Die Eltern des 22-Jährigen Getöteten aus Gaimersheim waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Sie hatten zehn Jahre Haft gefordert und über ihren Anwalt erklärt, dass sie dem Angeklagten "nie verzeihen" könnten, welchen Verlust er ihnen zugefügt habe. Die Urteilsverkündung verfolgten sie resigniert und tief erschüttert. Der Angeklagte hatte während der gesamten Urteilsverkündung sein Gesicht in den Händen vergraben.
Im Prozess hatte sich der Angeklagte bei der Familie des Opfers entschuldigt. Er denke jeden Tag an den Unfall. "Es tut mir unendlich leid, dass Sie einen geliebten Menschen verloren haben. Ich möchte, dass Sie wissen, dass ich mein Leben gegen das des Opfers tauschen würde. Ich wünschte, ich könnte mehr tun als mein Beileid. Bitte verzeihen Sie mir", sagte er damals.
💡 Was ist der "Raser-Paragraph"?
Seit 2017 werden illegale Autorennen als Straftat schwerer sanktioniert. Als verbotenes Rennen wird danach nicht nur ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrern auf öffentlichen Straßen definiert. Auch ein Autofahrer, der allein mit seinem Wagen unterwegs ist, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen", kann danach verurteilt werden. Wenn ein anderer Mensch ums Leben kommt, drohen ihm allein wegen des Raser-Paragrafen (Paragraf 315d StGB) bis zu zehn Jahre Haft. (erklärt von BR24-Redaktion)
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