Am Landgericht Ingolstadt ist das Urteil im sogenannten Raserprozess gefallen. Die Richter haben den 24-jährigen Angeklagten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt - wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
Ursprünglich war der 24-Jährige auch wegen Totschlags angeklagt. Doch der sogenannte bedingte Tötungsvorsatz sei ihm nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl. Deswegen wurde dieser Vorwurf fallen gelassen.
Anklage wegen tödlichen Unfalls auf A9 bei Manching
Der junge Fahrzeugmechaniker hatte bei extrem überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Sportwagen auf der A9 bei Manching einen schweren Unfall verursacht. Der 24-jährige Geisenfelder war zur Tatzeit im Oktober 2019 mit mindestens 207 km/h über die Autobahn gerast. Erlaubt waren in dem Abschnitt 120km/h. Als ein anderes Fahrzeug die Spur wechselte, prallte der Angeklagte mit seinem Auto gegen den Wagen. Der 22-Jährige am Steuer des anderen Wagens starb binnen kürzester Zeit.
Der 24-Jährige hatte seinen Sportwagen auf 575 PS und ein Maximaltempo von 350 Stundenkilometern getunt und hätte mit solch einem Rennwagen nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. "Wer die Autobahn als Rennstrecke für Hobby-Rennfahrer sieht, muss ins Gefängnis", sagte der Vorsitzende Richter Kliegl.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Es sei nicht die erste Raserfahrt des Verurteilten gewesen, so hatte die Staatsanwältin im Prozess argumentiert. "Um des Kicks willen" habe er den Tod anderer billigend in Kauf genommen.
Die Verteidiger sahen die Ursachen für den tödlichen Unfall nicht nur bei ihrem 24-jährigen Mandanten. Sie sprachen von einer "schwerwiegenden Sorgfaltswidrigkeit des Geschädigten durch unzulässigen Spurwechsel". Zudem hätten sich nicht alle technischen Aspekte des Unfalls klären lassen, wie etwa das Airbag-Verhalten im Auto des Getöteten. Deshalb hatten sie Freispruch für ihren Mandanten gefordert.
Raser hatte sich entschuldigt
Die Eltern des 22-Jährigen Getöteten aus Gaimersheim waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Sie hatten zehn Jahre Haft gefordert und über ihren Anwalt erklärt, dass sie dem Angeklagten "nie verzeihen" könnten, welchen Verlust er ihnen zugefügt habe. Die Urteilsverkündung verfolgten sie resigniert und tief erschüttert. Der Angeklagte vergrub während der gesamten Sitzung sein Gesicht in den Händen.
Im Prozess hatte sich der jetzt Verurteilte bei der Familie des Opfers entschuldigt. Er denke seit 1,5 Jahren jeden Tag an den Unfall. "Es tut mir unendlich leid, dass Sie einen geliebten Menschen verloren haben. Ich möchte, dass Sie wissen, dass ich mein Leben gegen das des Opfers tauschen würde. Ich wünschte, ich könnte mehr tun als mein Beileid. Bitte verzeihen Sie mir."
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben jetzt eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.
💡 Was ist der "Raser-Paragraph"?
Seit 2017 werden illegale Autorennen als Straftat schwerer sanktioniert. Als verbotenes Rennen wird danach nicht nur ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrern auf öffentlichen Straßen definiert. Auch ein Autofahrer, der allein mit seinem Wagen unterwegs ist, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen", kann danach verurteilt werden. Wenn ein anderer Mensch ums Leben kommt, drohen ihm allein wegen des Raser-Paragrafen (Paragraf 315d StGB) bis zu zehn Jahre Haft. (erklärt von BR24-Redaktion)
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