Das Landgericht Memmingen hat Beschäftigte eines Milchviehbetriebes in Bad Grönenbach zu Geldstrafen verurteilt.
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Tierskandal: Geldstrafen für Angestellte

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Allgäuer Tierschutzskandal: Geldstrafen für Angeklagte

Weiteres Urteil im Allgäuer Tierschutzskandal: Das Landgericht Memmingen hat ehemalige Beschäftigte eines Milchviehbetriebes zu Geldstrafen verurteilt. Sie hätten massiv gegen den Tierschutz verstoßen, hieß es.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Zwei ehemalige Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebes aus dem Allgäu sind wegen Tierquälerei zu Geldstrafen verurteilt worden.

Geldstrafen über 4.500 Euro und 4.400 Euro – so lautet das Urteil der Memminger Richter gegen die beiden früheren Angestellten eines Bauernhofs in Bad Grönenbach. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Niederländer und die Deutsche Rinder in 28 Fällen gequält hatten, weil sie keinen Tierarzt für kranke Kühe riefen. In zehn beziehungsweise zwei Fällen sollen sie Rinder auch aktiv misshandelt haben.

Angeklagte räumten Taten ein

Das noch nicht rechtskräftige Urteil war eigentlich erst Ende Oktober erwartet worden. Die Angeklagten hatten sich allerdings schon am ersten Prozesstag geständig gezeigt und die Verstöße gegen den Tierschutz eingeräumt. Der 34-Jährige und die 32-Jährige bedauerten das Leid, das den Rindern zugefügt hatten. Sie begründeten ihre Taten durch Zwänge und Vorgaben innerhalb des Betriebes. Diese Umstände wertete das Landgericht als strafmildernd.

Ins Rollen kam der Fall durch verdeckt aufgenommene Videos und Bilder, die der Verein "Soko Tierschutz" veröffentlicht hatte. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft Memmingen 2019 nicht nur in diesem Betrieb, sondern auf zwei weiteren Höfen in Bad Grönenbach. Auch weil für jedes Tier ein eigenes Gutachten erstellt werden musste, begann der Prozess erst vier Jahre später.

Weitere Verfahren möglich

Ursprünglich sollten vier Angestellte und die beiden Landwirte des Betriebes vor Gericht stehen. Anwälte stellten allerdings Befangenheitsanträge gegen die Richter und beantragten die Zulassung weiterer Beweismittel. Deshalb spaltete das Landgericht das Verfahren ab und verhandelte vorerst nur gegen zwei der Angeklagten, die seit Oktober 2019 nicht mehr bei dem Milchviehbetrieb angestellt sind.

Bereits vergangenes Jahr war im sogenannten "Allgäuer Tierschutzskandal" ein 25-jähriger Landwirt aus Bad Grönenbach zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden, sein Vater erhielt eine Bewährungsstrafe. In einem weiteren Prozess gegen zwei weitere Landwirte aus Bad Grönenbach stellten Anwälte ebenfalls Befangenheitsanträge gegen die zuständigen Richter. Dieses Verfahren musste deshalb verschoben werden.

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