Die Ampel-Parteien zeigen sich offen für eine Gesetzesverschärfung bei Urlaubsreisen Geflüchteter in ihre Heimatländer. "Deutschland gewährt Personen aus humanitären Gründen Schutz, die aus ihrer Heimat aufgrund von Gefahr für Leib und Leben fliehen mussten", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Sebastian Hartmann, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern am Samstag. "Wenn aber Personengruppen in die besagten Heimatländer für einen Urlaub zurückkehren, dann kann folglich keine unmittelbare Gefahr für ihr Wohl vorhanden sein."
Im Fall von Schutzsuchenden aus Afghanistan hat das jetzt erneut eine Diskussion ausgelöst – auch wenn den Behörden dazu keine Zahlen vorliegen. Hintergrund ist eine Recherche von RTL, wonach Reisebüros in Hamburg angeblich für Menschen aus Afghanistan Reisen an den Hindukusch organisieren.
Illegale Heimatbesuche zeigen Gesetzeslücke auf
Den RTL-Recherchen zufolge reisen Afghanen mit Schutzstatus und blauem Pass, der nur in Ausnahmefällen zu einem Besuch in der Heimat berechtigt, illegal in ihr Herkunftsland. Der Trick beruhe darauf, das Visum für die Reise nicht in den Pass einzukleben.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft beklagt demnach eine Gesetzeslücke, die leicht zu beheben sei. "Bund und Länder müssen nun gemeinsam klären, wie ein Schutzstatus bei nachweisbaren Rückreisen aberkannt werden kann", sagte Hartmann weiter.
Grünen fordern mehr Transparenz bei Reisen
Die Grünen zeigen sich offen für eine Änderung. "Grundsätzlich steht Reisen mit blauen Pässen nichts entgegen. Wichtig ist, Transparenz über die Reiseziele zu erlangen und die Kontrolle bei der Wiedereinreise zu garantieren", sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lamya Kaddor.
"Hier kann eine Pflicht abhelfen, dass die Einreisestempel im Pass vermerkt sein müssen und nicht auf losen Blättern." Es bleibe zu betonen, dass nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die gefährlichen Herkunftsländer gereist werde, wenn es nicht aufschiebbar sei.
FDP: Schutzstatus nach Reisen entziehen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, schloss sich der Forderung an: "Wer in Deutschland Asyl oder Flüchtlingsschutz beantragt und dann freiwillig zum Urlaub in das Land zurückkehrt, aus dem er wegen Krieg, Bürgerkrieg oder persönlicher Verfolgung geflohen ist, der braucht unseren Schutz offensichtlich nicht mehr." In diesen Fällen müsse der Schutzstatus umgehend widerrufen werden, damit als nächster Schritt die Ausweisung erfolgen und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden könnten.
Heimatreisen von Geflüchteten in Ausnahmefällen erlaubt
Reisen in das Herkunftsland können im Einzelfall durchaus zulässig sein – zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung oder des Todes von engen Familienangehörigen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg teilt auf Nachfrage mit, dass nach bekanntgewordenen Heimatreisen in jedem Einzelfall geprüft werde, ob der gewährte Schutz zu widerrufen sei.
Zur Zulässigkeit von Heimatreisen sagt ein Sprecher: "Dabei geht das Bamf im Einklang mit der Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass diese nur unter spezifischen Voraussetzungen erlaubt sind." So sei beispielsweise eine kurze Rückreise zur "Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung" – wie der Teilnahme an einer Beerdigung oder dem Besuch eines schwerkranken Familienangehörigen – kein Grund für einen Widerruf.
Migrationsbeauftragter: "Deutschland ist nicht blöd"
Am Freitag hatte bereits der FDP-Parteikollege und Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp, Asylsuchende davor gewarnt, Urlaub in ihren Heimatländern zu machen. "Deutschland muss weltoffen bleiben, aber nicht blöd. Die Behörden müssen sicherstellen, dass Menschen, die bei uns Schutz beantragt haben, aber im Heimatland Urlaub machen, unmittelbar ihren Schutzstatus verlieren und nicht mehr in Deutschland bleiben können. Punkt", sagte er der "Bild"-Zeitung.
Mit Informationen von dpa und KNA
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