Unfallstelle auf der B14 nahe Ansbach mit Kerzen und Blumen für die Verstorbene.
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Angehörige und Freunde haben für die Verstorbene Blumen und Kerzen an der Unfallstelle der B14 nahe Ansbach niedergelegt.

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Vierfache Mutter von US-Militär überfahren: Wer ermittelt jetzt?

Vierfache Mutter von US-Militär überfahren: Wer ermittelt jetzt?

Bei einem Unfall bei Ansbach ist eine vierfache Mutter gestorben. Ein 19 Jahre alter Militärpolizist hatte sie mit dem Auto auf dem Gehweg erfasst. Die Ermittlungen laufen. Weil der Fahrer Mitglied des US-Militärs ist, gelten einige Besonderheiten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Auch Tage nach dem tödlichen Unfall auf der B14 liegen Blumen und Kerzen am Wegesrand. Hier ist am Sonntag eine 33 Jahre alte Frau ums Leben gekommen, nachdem sie von einem Fahrzeug des US-Militärs überfahren wurde. Gelenkt hatte das Auto ein 19 Jahre alter Angehöriger der Militärpolizei. Die Mutter hinterlässt einen Mann und vier Kinder.

Weit von der Fahrbahn abgekommen

Er war am Sonntagmorgen auf der Fahrt von Ansbach zur US-Heeresgarnison in Katterbach von der Straße abgekommen und über einen Grünstreifen auf einen Rad- und Fußweg gefahren. Dort hatte das Auto die Fußgängerin erfasst.

Wie es dazu kommen konnte, ist derzeit noch unklar. Das müssen die Ermittlungen klären. BR24-User diskutierten darüber, wer für diese Ermittlungen nun zuständig ist. Unter anderem User "Haltungsbuerger" hatte eine Debatte dazu in Gang gesetzt und bat um Aufklärung.

Polizei Ansbach für Ermittlungen zuständig

Grundsätzlich werde dieser tödliche Verkehrsunfall behandelt wie jeder andere, teilte Stefan Schuster, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Ansbach, im BR-Gespräch mit. Das heißt: Die Ansbacher Beamten sind, wie sonst auch, zuständig für die gesamte Aufnahme des Unfalls. Dazu zählt auch die Befragung von Zeugen, das Erstellen von Fotos, die Sicherstellung des Fahrzeugs und das Einholen von Gutachten – also die gesamte Spurensicherung und Beweisaufnahme.

All das geschieht in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ansbach. Alle erforderlichen Maßnahmen für die Ermittlung werden besprochen, wie beispielsweise in diesem Fall die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit und die Durchführung einer Blutentnahme, so Schuster. "Wir machen unsere Arbeit wie in jedem anderen Fall auch – akribisch und mit gebotener Sachlichkeit", so Schuster weiter.

Besonderheit: NATO-Truppenstatut gilt

Die Besonderheit in diesem Fall: Da es sich bei dem Beschuldigten um einen US-amerikanischen Staatsbürger handelt, der der Militärpolizei angehört, gilt es, das sogenannte NATO-Truppenstatut zu beachten. Für derartige Situationen hat die Bundesrepublik Deutschland einen allgemeinen Verzicht der Strafverfolgung bei Angehörigen der Streitkräfte eines NATO-Mitgliedstaates erklärt – den sogenannten Generalverzicht.

Würde also zum Beispiel ein solches Mitglied der NATO-Streitkräfte bei einem Ladendiebstahl erwischt werden, kann die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung direkt an die ermittelnden Militär-Behörden weitergeben. Diesen Verzicht können die deutschen Behörden bei besonders schweren Straftaten, wie dem Tod eines Menschen, aber binnen 21 Tagen zurücknehmen.

Wie sich die Staatsanwaltschaft Ansbach entscheidet und ob sie den Fall an sich zieht, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf BR-Anfrage mit.

Zusätzliche Vernehmung durch das US-Militär möglich

Die Zusammenarbeit mit der US-Armee kommt dann zustande, wenn es um die Vernehmung des Beschuldigten geht, so Stefan Schuster, der stellvertretende Dienststellenleiter. Nach den Gesetzen des deutschen Strafverfahrens hat der 19-Jährige das Recht, sich zu äußern oder die Aussage zu verweigern – wie jeder andere Bürger auch.

Unabhängig davon, kann es jedoch sein, dass der Beschuldigte von den Strafverfolgungsbehörden der US-Armee, dem sogenannten "Department of the Army Criminal Investigations (DACID)" befragt wurde. Die Erkenntnisse aus dieser Vernehmung können die Ansbacher Beamten anfordern, da es ein weiterer Mosaikstein zur Aufklärung des Unfalls sei, so Schuster.

Menschen spenden für Hinterbliebene

Während in Ansbach weiter ermittelt wird, zeigt sich online eine große Hilfs- und Spendenbereitschaft. Ein Nachbar der getöteten vierfachen Mutter hat auf dem Crowdfunding-Portal "GoFundMe" eine Spendenaktion gestartet. Nachbar und Initiator der Spendenaktion, Daniel Gonzalez, schreibt auf dem Spendenportal "GoFundMe", er möchte dem hinterbliebenen Vater und seinen vier Kindern finanziell und emotional die Hilfe geben, die es jetzt brauche.

Mittlerweile sind auf diese Weise mehr als 95.000 Euro zusammengekommen, ursprünglich hatte der Organisator ein Spendenziel von 7.500 Euro ausgegeben. Jede einzelne Spende trage dazu bei, "der Familie wenigstens eine Last zu nehmen. Ich danke euch allen von Herzen", so Gonzalez.

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