In bayerischen Flüssen darf eigentlich grundsätzlich gebadet werden. Das Baden in Bachläufen und Flüssen wird generell im Bayerischen Wassergesetz geregelt. Darauf verweist auch Ulrich Fitzthum, Leiter des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg. Laut Artikel 18 im Wassergesetz gibt es den sogenannten "Gemeingebrauch". Dieser besagt, dass alle Bürger "oberirdische Gewässer zum Baden [...] benutzen" dürfen. Einschränkungen sind trotzdem möglich und teilweise vorhanden.
Gefahren durch Strömungen, Algen und Treibgut
Ein Badeverbot aussprechen darf laut Wassergesetz jeder Landkreis oder jede Stadt, durch den oder die ein Gewässer fließt. So ist etwa in Nürnberg im gesamten Stadtgebiet das Baden in sämtlichen Fließgewässern und Kanälen verboten. Währenddessen ist das Baden in der Rednitz in Fürth an einer ausgewiesenen Stelle erlaubt.
Fitzthum vom Wasserwirtschaftsamt verweist darauf, dass bei der Sanierung des Wöhrder Sees in Nürnberg die Bucht am Norikus als Bademöglichkeit geschaffen wurde. Außerhalb der Bucht ist das Baden im Wöhrder See wegen der Gefahren durch Strömungen, Untiefen, Algen und Treibgut nicht gestattet.
Offizielle Badestrände am Main
Auch im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamts Bad Kissingen ist oberhalb einer Wehranlage an der Fränkischen Saale das Baden ausdrücklich verboten. Ein Paddelverbot auf dem Fluss wegen Astbruchgefahr ist inzwischen wieder teilweise aufgehoben.
An anderen fränkischen Flüssen finden sich immer wieder einfache Zugänge zum Wasser und Liegewiesen. Dort darf dann auch gebadet werden. Randersacker hat am Main zum Beispiel einen offiziellen Badestrand eingerichtet. Auch im Landkreis Kitzingen wurden mehrere Buchten zu Badestränden ausgebaut.
Tipp: Sicherheitshalber nach Badeverboten erkundigen
Wer sich nicht wirklich sicher ist, ob man im Fluss vor Ort baden darf, sollte sich bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde erkundigen. Ein anderes mögliches Hindernis: In der Itz und der Lauter bei Coburg ist zwar das Baden grundsätzlich erlaubt, aber wegen Niedrigwasser oft nicht möglich. Ähnliches gilt auch zum Beispiel für den Roten Main bei Bamberg.
Besondere Vorsicht gilt beim Baden in Wasserstraßen wie dem Main oder dem Main-Donau-Kanal – also allen Gewässern, die von Binnenschiffen und Schubverbänden befahren werden und in denen es auch Schleusen gibt. Dort wird das Baden durch die Verordnung über das Schwimmen in Bundeswasserstraßen geregelt. Im Bereich von Wehr- und Schleusenanlagen, an Schiffsliegeplätzen oder Anlegestellen sowie bei Fähranlagen ist Baden generell verboten.
Gesundheitsgefahren nicht unterschätzen
Nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat sich in Bayern "die biologische und chemische Gewässerqualität der Flüsse in den vergangenen Jahrzehnten stetig verbessert". Die örtlichen Wasserwirtschaftsämter führen zusammen mit den städtischen Gesundheitsämtern aber immer wieder Untersuchungen der Wasserqualität durch. Ist das Wasser zu stark verunreinigt, würden die Städte ein Badeverbot erlassen, so das LGL.
Trotzdem warnt das Landesamt vor dem Baden in Flüssen. Das liegt vor allem daran, dass Düngemittel oder Biozide aus der Landwirtschaft in die Flüsse gespült werden können. Besonders hoch ist die Belastung in der Regel nach starken Regenfällen. Oftmals können die Gesundheitsämter nicht schnell genug reagieren und ein Badeverbot aussprechen. Hautausschläge und Hautreizungen sind das größte Problem beim Baden in verunreinigten Gewässern. In Einzelfällen können sich Badende mit Parasiten anstecken.
Hinweise fürs Baden in fließenden Gewässern
In Flüssen sollte zudem nur schwimmen, wer fit und gesund ist – nicht zuletzt, weil auch eine Strömung Schwimmende stark fordern kann. Vorsicht vor Verwirbelungen an Steinbrocken oder durch Schiffe, die selbst geübte Schwimmer mitreißen oder abtreiben können. Vor allem Kleinkinder sollten nicht unbeaufsichtigt bleiben. Überraschende Untiefen und Brückenpfeiler können die Strömung verändern und dadurch Sogwirkungen auslösen. Außerdem muss man immer wieder mit Treibgut wie Ästen rechnen und mit Unterwasserhindernissen wie illegal entsorgten Fahrrädern.
Um das Gesundheitsrisiko so klein wie möglich zu halten, hat das LGL einige Badetipps zusammengestellt: Das Erkrankungsrisiko durch Mikroorganismen im Wasser ist nicht bei allen gleich. Abwehrgeschwächte Personen und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Sie sollten besser auf ein Bad im Fluss verzichten. Um ein mögliches Infektionsrisiko weiter zu vermindern, sollten Sie es vermeiden, den Kopf unterzutauchen und Wasser zu schlucken. Baden Sie nicht in der Nähe augenfälliger Einleitungen. Baden Sie nicht bei oder nach stärkeren Regenfällen im Fluss, da dann höhere Einträge von Mikroorganismen möglich sind.
Im Video: Wie die Wasserwacht den Ernstfall übt
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