Eine Woche vor der geplanten Abstimmung über das neue Bundeswehrgesetz der bayerischen Staatsregierung drohen Kritiker mit einer Verfassungsklage. Mehr als 1.000 Personen unterzeichneten zwischenzeitlich eine Petition gegen das Gesetz.
Sie fürchten, mit der Umsetzung gehe eine "Militarisierung des Bildungsbereichs" einher. Zu den Unterzeichnern gehören der Liedermacher Konstantin Wecker, die Theologin Margot Käßmann, der ehemalige IG Metall-Chef Jürgen Peters und der Bürgerrechtler, Jurist und Publizist Rolf Gössner.
Kooperationsgebot von Hochschulen und Bundeswehr
Am kommenden Mittwoch ist die Verabschiedung des Gesetzes im Bayerischen Landtag geplant. Das Gesetz soll Universitäten und Hochschulen davon abhalten, eine militärische Nutzung ihrer Forschung zu verbieten – auch wenn es derartige sogenannte Zivilklauseln noch nirgendwo im Freistaat gibt. Stattdessen soll ein Kooperationsgebot von Hochschulen und Bundeswehr vorgeschrieben werden, in Fragen der nationalen Sicherheit sogar eine Kooperationspflicht. Forschungsergebnisse dürfen demnach für militärische Zwecke der Bundesrepublik oder der Nato-Bündnispartner genutzt werden.
Zudem sollen staatliche Schulen mit Jugendoffizieren zusammenarbeiten. Vorgesehen sind auch Erleichterungen für die Bundeswehr etwa beim Baurecht auf Kasernengeländen. Im Entwurf heißt es, man wolle "den ungehinderten Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen" sicherstellen, ihren Zutritt zu Schulen zu erleichtern und "den Erfordernissen der Verteidigung und des Zivilschutzes in der Raumordnung" Rechnung tragen.
Blume: "Müssen mehr für unsere Sicherheit tun"
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) nannte das geplante Gesetz im Frühjahr ein Signal, "dass unsere Hochschulen ganz selbstverständlich auch mit der Bundeswehr zusammenarbeiten können". Es gehe um Innovationen. "Wir müssen mehr für unsere Sicherheit tun und dazu brauchen wir unsere Hochschulen", sagte Blume.
Kritiker haben verfassungsrechtliche Bedenken
Die Kritiker bemängeln auch, dass die im Gesetzgebungsverfahren von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern vorgebrachten Gegenargumente bisher nicht gewürdigt worden seien. Unter anderem hat die Gewerkschaft verfassungsrechtliche Bedenken, da das Gesetz "unverhältnismäßig in die Autonomie der Hochschulen und damit in die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit eingreift und gegen die Gewissensfreiheit an Schulen verstößt".
Das neue Bundeswehrgesetz stelle einen massiven Eingriff in die Grundrechte von Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Einrichtungen dar, sagte Eduard Meusel von der GEW. "Obwohl ihnen grundgesetzlich ein Recht auf Wissenschaftsfreiheit zusteht, wird ihnen ab sofort von der Bayerischen Staatsregierung jegliche Möglichkeit genommen, sich zu einer rein friedlichen Forschung und Lehre zu bekennen."
Mit Informationen von dpa
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