Der Prozess gegen den Seeger Bürgermeister. Der Angeklagte im Gerichtssaal.
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Der Prozess gegen den Seeger Bürgermeister

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Betrugsprozess gegen Seeger Bürgermeister geht in neue Runde

Betrugsprozess gegen Seeger Bürgermeister geht in neue Runde

Sie wurden unter anderem verurteilt, weil sie Coronahilfen unrechtmäßig abgerechnet haben sollen. Doch dagegen haben der Seeger Bürgermeister und der ehemalige Pflegedienstleiter Revision eingelegt. Das hat auch Folgen für die Ostallgäuer Gemeinde.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Zu mehrjährigen Haftstrafen hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth den ersten Bürgermeister von Seeg und den ehemaligen Leiter des Pflegedienstes verurteilt. Unter anderem ging es um Coronahilfen in Höhe von zwei Millionen Euro, die sie unrechtmäßig abgerechnet haben sollen. Nachdem beide Verurteilten Revision eingelegt haben, sind die Urteile des Landgerichts aber weiterhin nicht rechtskräftig.

Keine Neuwahlen in Seeg möglich

Und das hat Folgen für das Amt des Bürgermeisters in Seeg. Solange Bürgermeister Markus Berktold (CSU) nicht rechtskräftig verurteilt ist, und zwar zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe, kann es in dem Ostallgäuer Ort keine Neuwahlen geben und die Amtsgeschäfte werden vom zweiten Bürgermeister fortgeführt.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann dauern

Wann der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden wird, ist noch nicht klar. Es wird aber, so die Sprecherin des zuständigen Landgerichts Nürnberg-Fürth, auf jeden Fall mehrere Monate dauern, bis sich das Gericht mit dem Fall beschäftigen wird. Denn zunächst muss das schriftliche Urteil vorliegen, dann müssen alle Prozessbeteiligten dazu Stellung nehmen. Und erst dann kommen die Akten zum Bundesgerichtshof.

Bürgermeister zunächst wegen Betrugs schuldig gesprochen

Der Bürgermeister von Seeg war vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Untreue, Betrugs und versuchten Betrugs schuldig gesprochen und zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe für den mitangeklagten ehemaligen Leiter einer Pflegeeinrichtung beläuft sich auf drei Jahre und elf Monate Gefängnis, unter anderem wegen Betrugs und versuchten Betrugs.

Schaden laut Justiz rund zwei Millionen Euro

Der Bürgermeister hatte in dem Verfahren eine Betrugsabsicht bestritten. Bürgermeister und der ehemalige Leiter des örtlichen Pflegedienstes sitzen seit Januar 2023 in Untersuchungshaft und müssen dort auch nach dem Urteil bleiben. Insgesamt sollen der Bürgermeister und der Pflegedienstleiter Coronahilfen in Höhe von rund zwei Millionen Euro unrechtmäßig für das Seniorenheim und einen Pflegedienst in Seeg abgerechnet haben.

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