Die Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten im Pflegebetrugsprozess von Seeg.
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Die Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten im Pflegebetrugsprozess von Seeg.

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Millionenbetrug in der Pflege? Staatsanwalt fordert Haftstrafen

Betrug in Millionenhöhe: So lautet der Vorwurf gegen einen Ostallgäuer Bürgermeister und den früheren Chef einer Pflegeeinrichtung. Sie sollen Hilfsgelder erschlichen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Nach zweiwöchiger Pause ging es am Dienstag weiter mit dem Prozess gegen den Bürgermeister der Gemeinde Seeg im Ostallgäu und den früheren Leiter des dortigen Seniorenheims und Pflegedienstes. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern Betrug in Millionenhöhe vor und fordert mehrjährige Haftstrafen. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.

Haftstrafen für angeklagten Bürgermeister gefordert

Sechs Jahre wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue für den Bürgermeister und vier Jahre für den Pflegedienstleiter– das forderte der Staatsanwalt am Vormittag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die beiden Männer in Seeg "gemeinsame Sache" gemacht haben: Sie sollen über den Pflegerettungsschirm Corona-Hilfen in Höhe von rund zwei Millionen Euro für das Seniorenheim und einen Pflegedienst zu Unrecht abgerechnet haben – unter anderem mit Scheinrechnungen. Das soll laut Staatsanwaltschaft mit "empfindlichen Haftstrafen" geahndet werden.

Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft dem Bürgermeister auch Untreue vor: Zugunsten mehrerer von ihm gegründeter Pflegegesellschaften soll der Rathauschef als Geschäftsführer und Vorstand Hunderttausende Euro von der Betreibergesellschaft des Heims und dem Caritasstiftungsverein unter anderem auf private Konten verschoben haben. "Um Ihre Firmen mit frischem Geld zu versorgen, haben Sie die Pandemie und die Rettungsmittel der Regierung ausgenutzt", so der Staatsanwalt zum Bürgermeister.

Verteidigung: "Absichten ausnahmslos altruistisch"

Die Verteidiger des Kommunalpolitikers halten eine Strafe von zweieinhalb Jahren für ausreichend. Verteidiger Robert Chasklowicz betonte in seinem Plädoyer noch einmal, dass der Bürgermeister von dem Betrug bei den Corona-Hilfen im Pflegeheim und bei einem Pflegedienst in Seeg nichts gewusst habe. "Mit den Scheinrechnungen und den Fake-Rechnungen hatte Herr Berktold nichts zu tun", sagte der Anwalt des Bürgermeisters vor Gericht und bezichtigte den mitangeklagten Pflegedienstleiter der Lüge. Dieser behauptet, Berktold sei an dem millionenschweren Betrug beteiligt gewesen.

Die Untreue-Vorwürfe gegen seinen Mandanten räumte der Verteidiger allerdings teilweise ein. Bei der Neuaufstellung der Pflege in Seeg habe der Bürgermeister zwar gute Absichten gehabt, aber vieles falsch und sich dabei strafbar gemacht, sagte sein Anwalt. Unter anderem hatte Berktold mehrere Hunderttausend Euro auf Konten einer von ihm gegründeten Pflegefirma und zwischenzeitlich auf ein Privatkonto überwiesen. Deshalb beantragte der Verteidiger, seinen Mandanten wegen Untreue zu zweieinhalb Jahren zu verurteilen, von den Betrugsvorwürfen aber freizusprechen.

"Der Angeklagte ist kein Krimineller", sagte Verteidiger Chasklowicz und betonte, dass Berktold keinen einzigen Cent in die eigene Tasche, sondern alles Geld in die Pflege in Seeg gesteckt habe. "Er hat von Anfang an nur gute Absichten gehabt und wollte die marode Pflege in Seeg sicherstellen und zukunftsfähig machen. Das waren seine Absichten und die waren ausnahmslos altruistisch."

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