BKA-Durchsuchung (Symbolbild): Polizisten vom Bundeskriminalamt (BKA) gehen zu einer Durchsuchung in ein Mehrfamilienhaus.
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BKA-Durchsuchung (Symbolbild)

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BKA: Heimlich Wohnungen durchsuchen? Reaktionen aus Bayern

Das Bundeskriminalamt soll offenbar mehr Befugnisse bekommen und Wohnungen heimlich betreten und durchsuchen dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Innenministeriums hervor. Die Reaktionen aus Bayern sind gemischt.

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Die Gefahr durch islamistischen Terrorismus in Europa ist weiter präsent. In Wien sind drei Konzerte von Pop-Star Taylor Swift abgesagt worden, weil es offenbar konkrete Anschlagspläne gab. Und auch in Deutschland sei die Gefahr anhaltend hoch, warnte Bundesinnenministerin Nancy Faeser erst vergangene Woche.

"Die Bedrohungslage hat sich seit dem Terror der Hamas gegen Israel und dem Gaza-Krieg weiter verschärft", sagte die SPD-Politikerin beim Besuch des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln am vergangenen Donnerstag. Deutschland stehe im Fokus dschihadistischer Organisationen – dazu gehören vor allem der IS und sein Ableger ISPK.

Heimlich Wohnungen durchsuchen? Mehr Befugnisse für BKA geplant

Um abwehrbereiter zu sein, plant das Bundesinnenministerium nun offenbar, die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zu erweitern. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem Bayerischen Rundfunk vorliegt. Dazu soll die Möglichkeit gehören, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Zuerst hatte das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) über den Entwurf berichtet.

Aus Sicherheitskreisen heißt es laut dem Bericht des RND, dass es wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt brauche, um die Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwehren. Das BKA-Gesetz soll deswegen reformiert werden. Der Entwurf dazu umfasst "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung".

Spähsoftware auf Computern und Smartphones möglich

Das würde bedeuten, dass das BKA auch Spähsoftware auf Computern und Smartphones installieren darf. Zudem beinhaltet der Entwurf die Befugnis "zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen". Allerdings sollen diese Instrumente nur unter sehr hohen Hürden "als ultima ratio" und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes umfasst auch die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und die Erlaubnis zur Auswertung von bereits erhobenen Daten und das Erkennen vorhandener Verknüpfungen auch durch KI-basierte Instrumente. Nicht vom Entwurf umfasst sei "eine Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum", sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums der dpa. Zuvor ließ das Ministerium mitteilen, dass die Gesetzespläne sich "noch in sehr frühen regierungsinternen Abstimmungen" befänden.

Was bisher (in der Regel) gilt

Bisher gilt: Die Polizei muss bei Durchsuchungen von Wohnungen den Beschuldigten und die Straftat nennen. Zudem ist sie verpflichtet, anzugeben, was gefunden werden soll. Die Polizei stellt einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der betroffene Wohnungsbesitzer muss informiert werden. Lediglich eine Ausnahme gibt es, nämlich bei Gefahr im Verzug.

Das Bundesinnenministerium wollte sich gegenüber der dpa zu Details des Gesetzentwurfs zunächst nicht äußern. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, die Gesetzespläne befänden sich "noch in sehr frühen regierungsinternen Abstimmungen".

Gemischte Reaktionen aus Bayern

Das Bayerische Innenministerium teilt auf Anfrage des BR mit, dass man noch keine Aussage treffen könne, weil der Gesetzentwurf nicht vorliege. Allerdings verweist das Ministerium auf das Bayerische Polizeiaufgabengesetz. Dort gebe es "bereits Befugnisse der Polizei, die unter Beachtung des Art. 13 GG ein heimliches Betreten und Durchsuchen zur Abwehr von konkreten oder drohenden Gefahren für bedeutende Rechtsgüter ermöglichen.

Die bayerischen Grünen verteidigen das Vorhaben der Ampel-Regierung. "In diesen Zeiten braucht das BKA moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel", sagte Landesvorsitzende Eva Lettenbauer dem Bayerischen Rundfunk. Diese Befugnisse müssten sich aber im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung halten. Es brauche hohe Hürden, um derartige Mittel einsetzen zu dürfen. "Das Bundesverfassungsgericht hat bei Lauschangriffen und dem Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht", so Lettenbauer.

Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka sieht den Plan äußert kritisch. "Die Vorhaben von Frau Faeser und ihrem Innenministerium erinnern immer mehr an Stasi-Methoden zur Zeit der DDR", teilt er auf BR-Anfrage mit. Es möge zwar den ein oder anderen Grund zur Terrorabwehr geben, aber dazu benötige es keine Gesetzesänderung, so Protschka. "Wenn Gefahr in Verzug ist, hat keiner ein Problem damit." Doch heimlich ausspionieren sei "Sozialismus pur".

Kritik vom Deutschen Journalistenverband

Ebenfalls kritisch äußerte sich der Deutsche Journalistenverband (DJV). "Davon sind alle Journalistinnen und Journalisten betroffen, die in sicherheitssensiblen Bereichen recherchieren", warnte Mika Beuster, Bundesvorsitzende des DJV. "Wohnungsdurchsuchungen und Spähsoftware auf Computern haben nichts mit freiheitlicher Demokratie zu tun", teilte der Verband zudem auf "X" mit. Pressefreiheit müsse auch beim Kampf gegen Terror gelten.

Mit Informationen von dpa

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