Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins "Compact" hoch
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Bundesverwaltungsgericht hebt "Compact"-Verbot vorläufig auf

Bundesverwaltungsgericht hebt "Compact"-Verbot vorläufig auf

Im Juli hatte Bundesinnenministerin Faeser das rechtsextremistische "Compact"-Magazin verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung im Eilverfahren nun vorläufig auf. Endgültig geklärt ist die Zukunft von "Compact" damit aber nicht.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an.

"Compact" im Juli verboten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte "Compact" am 16. Juli verboten. Sie begründete das Vorgehen damit, dass das Blatt ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Das Verbot zeige, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

"Compact" hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden. 

Gericht hat Zweifel an Verhältnismäßigkeit

Dabei prüft das Gericht "summarisch" die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund – sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten – erfülle.

Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das "Compact"-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei. Womöglich seien hier mildere Mittel, etwa presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote, angezeigt.

Im Video: Rechtsanwalt Lück zur Gerichtsentscheidung

Benjamin Lück, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte
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Ministerium hält an Rechtsauffassung fest

"Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer kündigte an, die Arbeit rasch wieder aufnehmen zu wollen. "Wir können jetzt mindestens zwei bis drei Jahre in Ruhe weiter arbeiten", sagte er auf der Plattform X. Freudig begrüßt wurde die Entscheidung aus Leipzig auch von der AfD. "Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst", sagte die Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel. 

Das Bundesinnenministerium erklärte indes, es werde seine Rechtsauffassung für das "Compact"-Verbot im Hauptsacheverfahren weiter umfassend darlegen. Das Ministerium habe das "verfassungsfeindliche, aggressiv-kämpferische Agieren" der Compact-Magazin GmbH in der Verbotsverfügung umfassend begründet und mit umfassendem Beweismaterial belegt.

Journalisten-Verband: "Politischer Schnellschuss"

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in der Gerichtsentscheidung ein klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit. "Damit steht fest, dass das 'Compact'-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. "Bis eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache vorliegt, kann noch viel Zeit vergehen." Faeser müsse ihren berechtigten Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der verbrieften Grundrechte führen.

Im Video: "Compact"-Verbot vorerst ausgesetzt

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Mit Informationen von dpa und Reuters

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