Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng
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Schon viermal hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst.

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Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

Es war ein Mammutverfahren: Viermal hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Jérôme Boateng befasst. Nun scheint das Verfahren zu Ende zu sein. Trotzdem betont die Staatsanwaltschaft, sie halte das Urteil nach wie vor für falsch.

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Im Verfahren gegen den Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen. Nachdem auch Boateng selbst und die Nebenklage keine Rechtsmittel eingelegt hatten, sei das Urteil damit nun rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I.

"Nach eingehender Prüfung sind wir zu der Überzeugung gelangt, die zuvor eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dies ist heute Vormittag erfolgt", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Allerdings sei die Staatsanwaltschaft "nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt", hieß es in der Mitteilung.

Fortdauer des Verfahrens "kaum mehr zumutbar"

Die Anklagebehörde sieht vor allem einen Rechtsfehler in der Begründung des Gerichts, dass die Verteidigung der Rechtsordnung im Fall Boateng keine Verurteilung zu einer Strafe gebiete. In Fällen häuslicher Gewalt sei das ausdrücklich anders, erklärte die Staatsanwaltschaft ihre Sicht.

"Im Hinblick darauf, dass das Verfahren nunmehr bereits seit über fünf Jahren bei Gericht anhängig ist und unter Berücksichtigung der Interessen der Geschädigten und ihrer Kinder halten wir ein Fortdauern des Verfahrens für die Beteiligten für kaum mehr zumutbar."

Entlastung vom Vorwurf des "notorischen Frauenschlägers"

Das Landgericht München I hatte den Weltmeister von 2014 zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt.

Die Richterin sagte, von dem Vorwurf des "notorischen Frauenschlägers" gegen den 35 Jahre alten Fußballer sei in dem Verfahren nichts übrig geblieben.

Boateng bekam eine Geldauflage: Er muss insgesamt 100.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Sollte er gegen die Auflage verstoßen, muss er demnach eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro, insgesamt also 200.000 Euro, zahlen.

Je 50.000 Euro für zwei gemeinnützige Einrichtungen

Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert – und zunächst gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. 

Das Verfahren gegen den ehemaligen FC Bayern-Spieler zieht sich schon lange hin. Es drehte sich um den Vorwurf einer Attacke Boatengs in einem Karibikurlaub mit der Mutter seiner 13 Jahre alten Zwillinge vor sechs Jahren.

Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Große Erfolge beim FC Bayern

Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum war der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt worden.

Boateng hatte als Fußballer in seiner Zeit beim FC Bayern von 2011 bis 2021 große Erfolge gefeiert. Spätere Stationen in Frankreich bei Olympique Lyon und in der vergangenen Saison in Italien beim späteren Absteiger US Salernitana verliefen eher glücklos. Seit der aktuellen Saison spielt Boateng beim Linzer ASK in Österreich.

Mit Informationen von dpa, AFP und SID.

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