Im Fall der Brandstiftung an einer unbewohnten Zeltunterkunft für ukrainische Flüchtlinge im niederbayerischen Steinberg im Landkreis Dingolfing-Landau hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage erhoben.
Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, ist ein 57-Jähriger wegen versuchter und vollendeter Brandstiftung angeklagt. Die Generalstaatsanwaltschaft geht von einer rechtsextremistischen beziehungsweise fremdenfeindlichen Tatmotivation aus. Über die Zulassung des Verfahrens muss das Amtsgericht Landshut entscheiden.
Erster Brandanschlag misslingt
Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), legt dem Angeschuldigten laut Mitteilung zur Last, am 31. Januar dieses Jahres ein Wohnzelt mit Benzin angezündet zu haben. Das betreffende Zelt sollte ab Mitte Februar der Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge dienen. Die entfachten Flammen seien jedoch zunächst von selbst erloschen.
Zweiter Anschlag richtet hohen Sachschaden an
Bei einem Wiederholungsversuch am 2. Februar griffen die Flammen auf das Zelt über, das dadurch massiv beschädigt wurde. Die Unterkunft war zu diesem Zeitpunkt nicht bewohnt. Der Sachschaden belaufe sich auf 30.000 Euro.
Der mutmaßliche Täter war infolge von Zeugenangaben und Videoaufzeichnungen bereits am 5. Februar festgenommen worden. Er habe die geplante Flüchtlingsunterkunft zu verhindern versucht, hieß es.
Prozessbeginn noch unklar
Der Straftatbestand der schweren Brandstiftung habe sich bis dato nicht erfüllt, da dieser voraussetze, dass das betroffene Gebäude zum Zeitpunkt der Tat von Menschen genutzt wird, hieß es weiter. Verhandelt wird in Landshut, ein Zeitpunkt steht noch nicht fest. Anklage beim Schöffengericht in Landshut wurde am 31. Mai erhoben, hieß es.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Er bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten. Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatnachweis unter anderem durch Zeugen, einen gesicherten Chatverlauf sowie das Spurenbild geführt werden könne.
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