Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Mastbetrieb im Landkreis Ansbach und einer Meldung aus Straubing gibt es nun weitere Fälle der sogenannten Vogelgrippe in Bayern: Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Stadt Augsburg meldet drei Fälle von Vogelgrippe im Zoo Augsburg. Am Freitag seien drei Wasservögel des Zoologischen Gartens – eine Brautente, eine Mandarinente und eine Brandgans – positiv auf das aviäre Influenza Virus (H5N1) getestet worden, hieß es.
Einzelne Bereiche des Zoos gesperrt - Park bleibt aber offen
Das städtische Veterinäramt hat für den Zoo deshalb spezielle Maßnahmen angeordnet, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. So bleiben einzelne Einrichtungen des Zoos geschlossen und Vögel müssen teilweise in ihren Stallungen bleiben, teilte die Stadt Augsburg mit. Besucher können etwa das Tropenhaus und die begehbare Voliere derzeit nicht betreten. Generell bleibt der Zoo aber geöffnet.
Die Vögel im Tierpark sollen weiterhin auf das Virus untersucht werden. Hinzu kommen entsprechende Hygienemaßnahmen für die Tierpflegerinnen und Tierpfleger. Das Risiko einer Ansteckung sei für die Besucherinnen und Besucher des Zoos äußerst gering, so die Stadt. Trotzdem sollten die Menschen direkten Kontakt mit den Zootieren vermeiden.
RKI: Viren können auch zu Erkrankungen bei Menschen führen
Die klassische "Geflügelpest" oder auch "Vogelgrippe" genannt, wird durch hochpathogene aviäre Influenzaviren ausgelöst. Besonders Hühner und Puten sind in der Regel von der Infektionskrankheit betroffen. Das hochansteckende Virus kann von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen werden.
Laut Auskunft des Robert Koch-Instituts (RKI) können die aviären Influenzaviren auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen. Nach bisherigen Erkenntnissen scheine es aber vor allem bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln zur Übertragung der Viren auf den Menschen zu kommen.
Bisher keine Stallpflicht für Geflügelhalter in Augsburg
Geflügelhalter im Raum Augsburg werden aufgerufen, die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen, wie etwa den Schutz ihrer Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln, streng einzuhalten. Eine generelle Aufstallungspflicht wurde nicht verhängt. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Infiziertes Geflügel stirbt meist an der Krankheit.
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