Das Unfallauto steht mit offenen Türen und offener Motorhaube am Straßenrand.
Bildrechte: News5/Stephan Fricke
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In Hof ist eine Familie verunglückt. Bei dem Oldtimerunfall hat sich der dreijährige Sohn lebensgefährlich verletzt.

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Ohne Gurt im Oldtimer: Dreijähriger bei Unfall schwer verletzt

Ohne Gurt im Oldtimer: Dreijähriger bei Unfall schwer verletzt

In Hof kracht ein Familienvater mit seinem Oldtimer gegen eine Hauswand. Anschnallgurte, geschweige denn einen Kindersitz, gibt es auf der Rückbank nicht. Ein drei Jahre altes Kind wird darum schwer verletzt.

Ein drei Jahre alter Junge ist bei einem Verkehrsunfall in Hof lebensgefährlich verletzt worden. Er saß unangeschnallt im Oldtimer seines Vaters, der aus bisher ungeklärter Ursache am frühen Freitagabend in Hof von der Straße abgekommen war.

Drei Jahre altes Kind bei Unfall lebensgefährlich verletzt

Gegen 18.20 Uhr sei der 34-jährige Familienvater zusammen mit seinen beiden drei und acht Jahre alten Kindern und seiner 30 Jahre alten Frau die Ottostraße in östliche Richtung gefahren. Wie die Polizei mitteilte, war der Oldtimer kurz vor der Abzweigung zur Straße "Jaspisstein" nach links von der Straße abgekommen, erst gegen eine Hauswand und anschließend in ein geparktes, unbesetztes Fahrzeug geprallt.

Bei dem Unfall verletzte sich der Dreijährige zunächst lebensgefährlich und wurde mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Am Montag hieß es auf Nachfrage des BR bei der Polizei, der Junge befinde sich nicht mehr in Lebensgefahr.

Der Vater erlitt mittelschwere Verletzungen, die Mutter und der achtjährige Junge wurden leicht verletzt. Auch sie kamen zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus. Die Unfallursache ist noch unklar – die Staatsanwaltschaft schaltete einen Sachverständigen ein.

Ohne Gurt auf der Rückbank eines Oldtimers unterwegs

Das Brisante an dem Unfall: Nach Angaben der Polizei verfügte der Oldtimer des Typs Chevrolet Nova, Erstzulassung 1967, auf der Rückbank über keinerlei Anschnallgurte. Das erklärte der mit dem Fall betraute Sachbearbeiter bei der Polizei in Hof auf Nachfrage des BR. Demnach seien Gurte zwar auf dem Fahrer- und auf dem Beifahrersitz nachgerüstet worden, nicht aber auf der Rückbank. Unter Umständen sei eine Nachrüstung dort auch gar nicht möglich, heißt es.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Kinder unter 1,50 Metern Körpergröße grundsätzlich auf dem Rücksitz Platz nehmen. Werden Kinder in Oldtimern mitgenommen, gelten allerdings zusätzliche Regeln. Unter anderem heißt es in Paragraf 21, 1b der StVO: "In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden."

Kein Fehler laut Polizei

Sind allerdings, wie im vorliegenden Fall, nur an den Vordersitzen Gurte vorhanden, müssen Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, laut StVO wiederum dort sitzen. Im Fall des verunglückten Oldtimers in Hof saß auf dem Beifahrersitz ein acht Jahre altes Kind. Der Platz war also belegt, dem Vater blieb, nach Einschätzung eines Sachbearbeiters bei der Polizei in Hof, nichts anderes übrig, als das zweite Kind ungesichert auf der Rückbank zu transportieren. Ein Fehler habe der Mann dabei wohl nicht gemacht, heißt es auf Nachfrage des BR.

Allerdings gilt auch: Erst Kinder, die älter als zwölf Jahre oder größer als 1,50 Meter sind, dürfen in Oldtimern mitfahren, wenn auf Vorder- und Rücksitzen keine Sicherheitsgurte vorhanden sind. Erst dann dürfen sie übrigens auch ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung im Auto transportiert werden. Auch das regelt die StVO.

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