Keine guten Nachrichten für die 56 Menschen mit Behinderungen, die im Wohnpflegeheim des St. Josefs Stift Eisingen im Landkreis Würzburg leben. Kurz vor Weihnachten musste die Einrichtung mit sechs Wohngruppen ihre Bewohnerinnen und Bewohner darüber informieren, dass man derzeit darum bemüht sei, eine Schließung Ende März 2025 zu vermeiden.
Es fehlt Geld für nötige Sanierungen
Der Grund dafür: Es fehlen 300.000 Euro für eine nötige Sanierung der Bäder. Beantragt ist das Geld längst, bewilligt wurde es bisher jedoch nicht. "Es scheitert nicht an unserem Willen", betont eine Sprecherin des St. Josefs Stifts. Aber Einrichtungen wie ihre seien unterfinanziert. Gleichzeitig gebe es hohe gesetzliche Anforderungen. "Wir als Einrichtung werden dazwischen zermahlen und sind irgendwann handlungsunfähig!"
Bäder müssen dringend saniert werden
Barrierefreiheit und Sichtschutz, das sind die Kritikpunkte der Fachaufsicht. Die Bäder in den sechs Wohngruppen im St. Josefs Stift Eisingen erfüllen hier nicht die Normen. Der Einrichtung ist die Lage ebenso bewusst. Deshalb hat diese bereits im November 2022 die mindestens benötigten 300.000 Euro für die Sanierung beantragt. In den Folgejahren erneut.
Und zwar beim Bezirk Unterfranken, der als Träger der Eingliederungshilfe für die Kosten aufkommen muss. So regelt es das Bundesteilhabegesetz. Auf Anfrage heißt es von einem Sprecher des Bezirks: "Wir kommen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unseren Verpflichtungen nach." Bislang wurden die Gelder für das St. Josefs Stift allerdings nicht bewilligt.
125.000 Euro Zwangsgeld drohen
Doch die Zeit drängt: Die zuständige Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) beim Landkreis Würzburg hat dem St. Josefs Stift eine Frist gesetzt. Sollten die Bäder bis zum 31.03.25 nicht saniert sein, muss die Einrichtung Zwangsgelder in Höhe von 125.000 Euro zahlen, sagt die Sprecherin des St. Josefs Stifts.
Geld, das die Einrichtung nicht hat und deshalb im schlimmsten Fall seinen Bewohnerinnen und Bewohnern kündigen müsste. Darüber hat die Einrichtung diese und ihre Angehörigen vergangene Woche informiert. In den dortigen Wohngruppen leben 56 Menschen mit Behinderungen und einem sehr hohen Assistenz- und Pflegebedarf.
Gebäude aus den 70er Jahren
Das St. Josefs Stift ist eine sehr alte Einrichtung, das Gebäude sei seit seiner Gründung 1972 sehr in die Jahre gekommen, so die Sprecherin des St. Josefs Stifts. Der Sanierungsbedarf ist entsprechend hoch. Gleichzeitig sollen die 56 Bewohnerinnen und Bewohner in vier Jahren ohnehin in einen Neubau umziehen – das Konzept sei bereits eingereicht und als innovativ befürwortet. "Wir hoffen auf eine Zusage im Frühling."
Miete reicht nicht für Rücklagen
Die Sprecherin kritisiert die sozialpolitisch angelegte Refinanzierungssystematik, die dem Eigentümer der Gebäude, dem St. Josefs Stift Eisingen e.V., nicht die Möglichkeit gegeben hat, entsprechende Sanierungsrücklagen zu bilden. Die symbolische Miete von einem Euro pro Quadratmeter über die vergangenen Jahrzehnte sei nicht einmal für laufende Instandhaltungsmaßnahmen ausreichend. Das St. Josefs Stift fordert deshalb schon länger die Anpassung der Mietkosten-Refinanzierung an den Mietspiegel.
Kürzlich hat Unterfrankens Bezirkstagspräsident Stefan Funk im Gespräch mit der Main-Post über die steigenden Ausgaben des Bezirkshaushalts gesprochen. Die Zahl, der Menschen, die auf Sozial- und Eingliederungshilfe angewiesen sind, steige rapide, auf aktuell knapp 24.000 in Unterfranken, so Funk. Es müsse gespart werden, etwa an Standards wie Brandschutz.
Neubewertung Anfang 2025 wegen Gesetzesänderung
Möglicherweise wird durch eine Gesetzesänderung der Fall eine neue Richtung erhalten. Das Landratsamt Würzburg antwortet auf Anfrage des BR am Mittwochnachmittag, dass es Anfang 2025 eine Neubewertung der baulichen Gegebenheiten des St. Josefs-Stifts geben wird. Grund dafür sei eine neue Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, die zum 1. Januar in Kraft tritt. "Nach abschließender Überprüfung werden wir im neuen Jahr an den Träger des St. Josefs-Stifts herantreten und die nach der neuen Rechtslage – unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe der Menschen mit Behinderung – erforderlichen baulichen Anpassungen besprechen", teilt ein Sprecher des Landratsamts Würzburg mit.
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