Kernkraftwerk Gundremmingen
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Früher Kernkraft-Standort, bleibt es jetzt beim Atommüll-Zwischenlager? In Gundremmingen gibt es Widerstand dagegen.

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Entscheidung zu Zwischenlager in Gundremmingen vertagt

Entscheidung zu Zwischenlager in Gundremmingen vertagt

Die Entscheidung, ob Atommüll in Gundremmingen bleibt, steht noch aus: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag dazu noch kein Urteil gefällt. Um den Standort gibt es seit Jahren Streit.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag erneut über die Klage von Grundstückseigentümern aus Gundremmingen verhandelt, deren Liegenschaften sich in der Nähe des ehemaligen Kernkraftwerkes befinden. Ihre Forderung: Die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im dortigen Zwischenlager soll aufgehoben werden. Das Gericht hat am Donnerstag noch keine Entscheidung getroffen.

Terror oder Flugzeugabsturz: Wie die Klage begründet war

Aus Sicht der Kläger sind die Castor-Behälter in einer oberirdischen Lagerhalle nicht ausreichend geschützt, beispielsweise vor terroristischen Angriffen oder einem Flugzeugabsturz. "So könnte radioaktives Material freigesetzt werden. In einem Castor-Behälter steckt mehr, als bei Tschernobyl in die Natur gelangte", sagt Raimund Kamm, vom Verein "FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik". Er befürchtet, dass gleich mehrere Landkreise in Schwaben unter Umständen für Jahrhunderte radioaktiv verseucht werden könnten.

Betreibergesellschaft weist Zweifel an Sicherheit der Lager zurück

Die bundeseigene Betreibergesellschaft der Lager, die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, hatte Zweifel an der Sicherheit der Lager bereits vor der Verhandlung in München zurückgewiesen. "Die Zwischenlager der BGZ zählen zu den bestgesicherten Anlagen in Deutschland", sagte Unternehmenssprecher Burghard Rosen. Der Schutz gegen Terror werde ständig geprüft und die Gebäude bei Bedarf nachgerüstet. Selbst bei einem von Terroristen verursachten Absturz eines Flugzeugs gebe es keine Gefahr für die Menschen in der Region.

Der Anwalt der Kläger bemängelte hingegen, dass viele Details bei der Frage der Sicherheit von den Behörden als geheim eingestuft würden. Selbst in dem Gerichtsverfahren würden Gutachten nur teilweise vorgelegt. "Alles, was Substanz hat, ist geschwärzt", kritisierte der Klägeranwalt. Unter diesen Voraussetzungen sei es letztlich kaum möglich, im Atomrecht einen Prozess in Deutschland zu führen.

Präzedenzfall aus Schleswig-Holstein

Im Jahr 2006 waren die Kläger schon einmal vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen, damals hatte dieser die Rechtmäßigkeit der Genehmigung festgestellt. Diese wurde auch zwei Jahre später durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. 2013 entschied das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein in einem ähnlich gelagerten Fall allerdings anders. Hier wurde die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Defizite aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht in München wollte diese beiden Fälle allerdings nicht miteinander vergleichen und machte auch sonst nur wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Klage. Die beiden anwesenden Kläger hatten nach einem langen Verhandlungstag daher kaum Hoffnung auf ein für sie positives Ende. Kurt Schweizer sagte dem BR: "Ich bin eigentlich heute als Kläger gekommen, um Aufschlüsse zu bekommen, wie ist die Sicherheit an diesem Zwischenlager und was kann man tun? Aber wir haben uns den halben Tag über Formalien unterhalten und nicht über das Schutzbedürfnis der Bürger im Umkreis."

Das Urteil wird allen Beteiligten voraussichtlich im neuen Jahr schriftlich zugestellt.

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Der Verwaltungsgerichtshofs in München hat am Donnerstag über die erneute Klage gegen die Baugenehmigung für ein Zwischenlager entschieden.

Warum sich das Verfahren schon über Jahre hinzieht

Die Kläger in Schwaben sahen sich nach dem Urteil in Schleswig-Holstein ebenfalls im Recht, unter anderem auch wegen einer geringeren Wanddicke beim Zwischenlager Gundremmingen im Vergleich zur Halle in Brunsbüttel. 2016 beantragten fünf Nachbarn des Zwischenlagers beim Bundesamt für Strahlenschutz die Aufhebung der Genehmigung, was 2017 allerdings abgelehnt wurde. Gegen diese Ablehnung klagten die Anwohner daraufhin vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. In den vergangenen Jahren wurden Schriftsätze ausgetauscht, eine mündliche Verhandlung sollte bereits Mitte März dieses Jahres stattfinden, der Termin wurde aber verschoben.

Wann der Endlager-Standort feststehen soll

Die Suche nach einem geeigneten Endlager für hoch radioaktiven Atommüll dauert noch länger. Nachdem der Salzstock Gorleben wegen geologischer Gründe vor einigen Jahren als möglicher Standort ausgeschieden war, begann die Suche komplett von vorn. Ziel der Bundesgesellschaft für Endlagerung sei es, eine möglichst sichere Lagerstätte zu finden, unter Beteiligung der Bürger.

Zwischen 2046 und 2068 dürfte ein Standort feststehen, danach wird es allerdings noch einmal jeweils rund 20 Jahre dauern, bis das Endlager dort gebaut ist und bis die Castorbehälter aus den Zwischenlagern dorthin gebracht werden. Entsprechend lange müssen die Zwischenlager und vor allem auch die Castor-Behälter standhalten.

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) erforscht international mit zahlreichen Teams, wie sich der Castor oder bestimmte Dichtungen am Deckel des Behälters im Laufe der Jahre verändern. An der Technischen Universität (TU) München forscht eine Gruppe zum Inventar der Behälter, also den Brennelementen. Sie simuliert, wie die Materialien altern, und versucht auf dieser Basis Vorhersagen über die Zukunft zu stellen.

Wie Atommüll altert

Dafür wollen die Wissenschaftler eine breite Datenbasis haben, die alle Inventare und Behältermodelle umfasst. "Die Brennstäbe sollen nicht versagen und integer bleiben, es geht um die Unterbindung der Kettenreaktion und die Wärmeabfuhr", sagt Maik Stuke, Leiter der BGZ-Forschungsgruppe der TU in Garching. Nach derzeitigem Forschungsstand altern die Materialien linear, das bedeutet: Die Zustände ändern sich nicht abrupt.

Das Forschungsprojekt ist auf Dauer angelegt. "Wir sind so lange für die sichere Verwahrung der Abfälle zuständig, bis ein Endlager betriebsbereit ist und wir die Abfälle dorthin gebracht haben", sagt Stuke. Die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle ist in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager Gundremmingen läuft 2046 aus und müsste dementsprechend vorab verlängert werden.

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