Ein Mann steht neben seinem Anwalt in einem Gerichtssaal in Bamberg. Hinter der Richterbank stehen drei Personen.
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Vor der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth muss sich ein 19-Jähriger verantworten, nachdem er im Mai seine Ex-Freundin getötet haben soll.

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Ex-Freundin getötet: Staatsanwalt fordert lange Haftstrafe

Ex-Freundin getötet: Staatsanwalt fordert lange Haftstrafe

Ein 19-Jähriger soll seine 18-jährige Ex-Freundin in deren Elternhaus erstochen haben. In einem aufsehenerregenden Prozess haben nun Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers gesprochen. Unklar ist, ob der Angeklagte als Erwachsener gilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth sind am Dienstag die Plädoyers im Mordprozess gegen einen 19-Jährigen gehalten worden. Er soll im Mai dieses Jahres seine 18-jährige Ex-Freundin in deren Elternhaus in Bindlach im Landkreis Bayreuth erstochen haben. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten nach Erwachsenenstrafrecht, die Sicherheitsverwahrung sollte vorbehalten werden.

Staatsanwalt sieht "Mord aus niederen Beweggründen"

Ohne jeden Zweifel habe der 19-Jährige seine Ex-Freundin heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet, so der Staatsanwalt. Der Verteidiger des 19-Jährigen plädierte auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von neun Jahren unter Anwendung des Jugendstrafrechts. Ein Urteil wird am Freitag erwartet.

Er habe eine narzisstische Persönlichkeit und habe die Trennung von der 18-Jährigen und den daraus folgenden Kontrollverlust über sie nicht verkraftet. Letztlich habe er deswegen die Tat für einen Tag geplant, an dem sie allein in ihrem Elternhaus war. Den Tatplan habe er in seinem Handy zwei Tage zuvor abgespeichert und zu zwei Dritteln schließlich auch umgesetzt, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Die Auseinandersetzung dauerte nur kurz. Innerhalb von sechs Minuten habe er die junge Frau mit zahlreichen Messerstichen niedergestochen. Ein angeblicher Suizidversuch im Anschluss scheiterte. Er fertigte daraufhin Handyvideos vom Tatort an und setzte einen Notruf mit den Worten "Ich habe einen Mord begangen" ab.

Der Angeklagte sei voll schuldfähig, so der Staatsanwalt. Das Mordmerkmal Heimtücke liege vor. Das Opfer sei hilflos und arglos gewesen. Auch sehe der Staatsanwalt das Mordmerkmal der niederen Beweggründe. Deswegen sei der als Heranwachsender geltende Angeklagte wegen Mordes zu verurteilen. Der Staatsanwalt plädierte für Anwendung des allgemeinen Strafrechtes und eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten, eine anschließende Sicherheitsverwahrung sollte vorbehalten werden.

"Egal wie das ausgeht, sie kommt nicht wieder"

Die Eltern der Getöteten traten als Nebenkläger auf. Auch sie fordern die Anwendung des Erwachsenenstrafrechtes. Die Anwältin der Eltern sieht die besondere Schwere der Schuld und plädierte auf lebenslange Freiheitsstrafe. Auch die Sicherheitsverwahrung sei vorzubehalten. Sie zitierte den Vater mit den Worten: "Egal wie das ausgeht, sie kommt nicht wieder, weil sie zu nett war, den Kontakt zu halten und im Mai arglos ihren Mörder ins Haus gelassen hat."

Verteidigung sieht Mordmerkmale nicht als bewiesen

Der Verteidiger des 19-Jährigen plädierte auf Totschlag und Anwendung des Jugendstrafrechtes. Es sei eine toxische Beziehung gewesen, der Verteidiger beteuerte die tiefe Reue seines Mandanten. Der 19-Jährige habe eingeräumt, seine Ex-Freundin getötet zu haben, ohne Mörder zu sein. Mordmerkmale liegen nach Ansicht des Verteidigers nicht vor, beziehungsweise seien sie nicht ausreichend zu beweisen. Die Spuren am Tatort belegten keinen Vorsatz.

Der Verteidiger bezeichnete die Tat als erweiterten Suizid. Nach der Tötung der ehemaligen Freundin wollte sich sein Mandant selbst umbringen. Den Suizid habe er immer wieder angekündigt.

Angeklagter: "Ich bereue meine Tat zutiefst"

Er habe sozial zurückgezogen und im Augenblick gelebt und viel Zeit in der "digitalen Welt" verbracht, so der Verteidiger. Seine noch fehlende berufliche Orientierung und finanzielle Abhängigkeit von seinen Eltern sprächen dafür, dass er sich noch in der Entwicklung befinde. Die Tat sei unüberlegt und aus der Situation heraus geschehen, so der Verteidiger weiter. Blieben Zweifel, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden sei, dann sei Jugendrecht anzuwenden, so der Verteidiger abschließend und zitierte damit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes.

Er plädierte für eine Freiheitsstrafe von neun Jahren ohne anschließende Sicherheitsverwahrung. Der Angeklagte beendete den Verhandlungstag mit den Worten: "Ich bereue meine Tat zutiefst. Ich habe wunderbare Erinnerungen an Rebecca und ich vermisse sie sehr. Ich wollte sagen, dass es mir furchtbar leid tut."

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