Ein Polizeihubschrauber in der Luft.
Bildrechte: BR/Philipp Kimmelzwinger

Die Hubschrauberstaffel der Bayerischen Landespolizei sollen nach Oberschleißheim verlegt werden. Ein Gerichtsurteil könnte diese Pläne stoppen.

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Gericht entscheidet gegen Hubschrauberstaffel in Oberschleißheim

Der Rechtsstreit schwelt seit Jahren. Jetzt hat das Verwaltungsgericht München das Urteil gesprochen: Die Planungen für eine Verlegung der bayerischen Polizeihubschrauberstaffel vom Flughafen München nach Oberschleißheim sind in Teilen rechtswidrig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die Verlegung der Hubschrauberstaffel der bayerischen Landespolizei vom Münchner Flughafen an den Sonderlandelandeplatz in Oberschleißheim wird sich zumindest verzögern - oder sogar nicht stattfinden: Das Münchner Verwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern in Teilen für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter verstoßen die Planungen teilweise gegen Naturschutzvorgaben für ein Landschaftsschutzgebiet, das an den geplanten Hubschrauberlandeplatz angrenzt.

"Riesiger Erfolg für Naturschutz"

Geklagt hatte der Bund Naturschutz. Der Verband bezeichnete das Urteil als "riesigen Erfolg für das europäische Naturschutzrecht." Die Naturschützer befürchten große Belastungen für die Heideflächen und Lohwälder im Münchner Norden, falls die Polizeihubschrauber nach Oberschleißheim verlegt werden. Auf dem dortigen Sonderlandeplatz starten und landen bereits die Hubschrauber der Bundespolizei. Zusätzliche Flüge der Landespolizei würde das Schutzgebiet nicht verkraften, so der Verband.

Weitere Klagen der Gemeinde Oberschleißheim sowie der Stadt und des Landkreises München gegen die Planungen waren hingegen nicht erfolgreich. Die betroffene Gemeinde hatte kritisiert, dass die Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungen nicht ausreichend geprüft und berücksichtigt worden seien. Das Gericht sah hier aber keine rechtlichen Bedenken.

Wie es jetzt weiter geht

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald das Gericht die umfangreiche Urteilsbegründung übersandt hat, kann die Regierung von Oberbayern Berufung einlegen. Doch auch wenn die Regierung darauf verzichten sollte: Was die Entscheidung des Gerichts genau bedeutet, ist derzeit noch unklar. Unter Umständen müssen die Planungen lediglich angepasst und nicht vollständig gekippt werden.

Bürgermeister sieht Teilerfolg

Der Bürgermeister der Gemeinde Oberschleißheim, Markus Böck (CSU), sieht das Urteil als Teilerfolg, auch wenn die Richter die Lärmschutz-Klage der Gemeinde abwiesen. Er begrüßt die Verzögerung des Projekts und fordert Nachbesserungen der Behörden. Die Lärmbelästigung in Oberschleißheim sei wegen verschiedener Straßen sowie der S-Bahn sehr hoch. Die Hubschrauber der Landespolizei würden eine weitere starke Belastung bedeuten. Die Regierung von Oberbayern will auf Anfrage von BR24 die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Vorher könne man sich zu weiteren Schritten nicht äußern, heißt es darin.

Lange Vorgeschichte

Der Rechtsstreit um die Verlegung der Hubschrauberstaffel zieht sich bereits seit Jahren hin. Das Münchner Verwaltungsgericht hatte eine erste Genehmigung für die Verlegung im Jahr 2015 gekippt. Der Prozess um den Planfeststellungsbeschluss von 2018 hatte sich wegen der Corona-Pandemie seit Jahren verzögert.

Die bayerische Staatsregierung hält eine Verlegung für notwendig, da der Münchner Flughafen für die Polizeihubschrauber auf Dauer ungeeignet sei. Durch den baulich ungünstigen Standort ginge bei kritischen Einsätzen wertvolle Zeit verloren.

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