Die Gemeinde Greiling darf vorerst keine Asylbewerberinnen und -bewerber "zwangszugewiesen" bekommen. Das hat das Verwaltungsgericht München per Eilbeschluss entschieden. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern, zu der die Gemeinde Greiling mit rund 1.400 Einwohnern gehört, hatte sich gegen eine entsprechende Anordnung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen gewehrt.
Gericht: Rechtswidriger Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht
Das Landratsamt hatte im Sommer angekündigt, den Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl eine feste Anzahl von Asylbewerbern zuzuteilen - egal, ob die Gemeinden Unterkünfte haben oder nicht. Das sollte den Druck auf einige Kommunen erhöhen, unter anderem auf Greiling. Für Unterbringung und Unterkunft hätte die Gemeinde selbst sorgen müssen.
Doch die Verwaltungsrichter sehen darin einen rechtswidrigen Eingriff in das kommunale Selbstbestimmungsrecht. Denn die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sei allein Aufgabe des Freistaats. Dieser lässt diese Aufgabe von den Regierungen und Landratsämtern ausführen. Eine Zuständigkeit der Gemeinden bestehe dagegen nicht, so die Richter. In der Begründung des Gerichts heißt es, die Gemeinden müssten zwar daran mitwirken. Das gehe jedoch voraussichtlich nicht so weit, dass das Landratsamt der Gemeinde Asylbewerber "zuweisen" könne.
Landrat verärgert: "Wie sollen wir die Aufgabe dann bewältigen?"
"Das ist eine gute Nachricht", sagte der nebenamtliche Bürgermeister von Greiling, Anton Margreiter von der Freien Wählergemeinschaft. "Wir sind das letzte Glied in der Kette und können das ausbaden, was die Politik in Berlin falsch macht."
Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) hingegen erklärte auf Anfrage, er sei verwundert und verärgert über die Gerichtsentscheidung. "Wir werden ohne eine weitreichende Mitwirkung der Gemeinden sehr schnell keine Menschen mehr unterbringen können, und ich frage mich, wie wir die Aufgabe dann bewältigen sollen", teilt Niedermaier mit. "Soll hier bei uns im Oberland tatsächlich jemand auf der Straße schlafen, weil wir es als Gemeinschaft nicht schaffen und offenbar in Teilen nicht gewillt sind, eine Lösung zu finden?" Er wolle nun prüfen, was zu tun sei.
Innenministerium: Entscheidung hat keine Signalwirkung
Das bayerische Innenministerium zeigt sich von der Entscheidung dagegen nicht überrascht. Sie entspreche der rechtlichen Auffassung des Freistaats, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage des BR. Das Landratsamt könne die Gemeinden nur auffordern, geeignete Unterkünfte zu benennen. "Zwangszuweisungen" von staatlicher Seite an die Kommunen seien nicht vorgesehen. Das habe man "auch immer so kommuniziert".
Laut Innenministerium betrifft der Beschluss des Verwaltungsgerichts nur einen Einzelfall ohne Signalwirkung. Einen Anlass, dagegen vorzugehen, sehe man nicht.
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