Niederlage für den Wunsiedler AfD-Kreisrat Christian Engel: Der Kommunalpolitiker darf in den kommenden beiden Jahren keine sogenannten "Bürgersprechstunden" im Gemeindezentrum von Schirnding abhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am Donnerstag entschieden.
Gemeinde darf politische Veranstaltungen in ihren Räumen verbieten
Das Gericht sieht es als zulässig an, dass eine Gemeinde generell politische Veranstaltungen innerhalb ihrer Räume ausschließen kann. Dieses Verbot betreffe auch drei geplante "Bürgersprechstunden" des AfD-Kreisrats im Jahr 2025 und eine Sprechstunde im Jahr 2026, so Gerichtssprecherin Martina Kehl zum BR. Das Gericht in Bayreuth wies damit die Klage von Kreisrat Engel ab. Der AfD-Kommunalpolitiker trägt somit die Kosten des Verfahrens. Er kann aber in die nächste Instanz gehen und mit seiner Klage vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ziehen.
Klage noch vor Verbot von politische Veranstaltungen eingereicht
Die Marktgemeinde Schirnding hatte entschieden, eine Nutzung ihrer kommunalen Gebäude für politische Veranstaltungen generell zu verbieten. Daraufhin hat der in Schirnding wohnhafte AfD-Kreisrat Christian Engel geklagt, weil er seine "Bürgersprechstunden" im Gemeindezentrum bereits beantragt hatte, bevor das Verbot rechtskräftig wurde. Für das aktuelle Jahr 2024 gab das Verwaltungsgericht Bayreuth Engel dabei recht, später wurde dieses Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt. Entschieden wurde dabei jedoch nur über zwei Termine im Jahr 2024, nicht über ebenfalls von Engel beantragte Termine in den Jahren 2025 und 2026.
Mit dem erneuten Gang vor das Verwaltungsgericht Bayreuth wollte Engel erreichen, auch in den kommenden beiden Jahren insgesamt vier "AfD-Bürgersprechstunden" im Gemeindezentrum Schirnding abhalten zu können.
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