Die Kampenwandseilbahn darf ihre aktuellen Neubaupläne nicht umsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden und die Genehmigung für den Neubau aufgehoben. Der Bund Naturschutz in Bayern hatte gegen den Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 24. Juni 2022 geklagt. Das Urteil des Gerichts vom 16. November 2023 wurde heute bekannt gegeben.
Problem: Seilbahnrechtliche Genehmigung zu ungenau
Laut Gericht ist die sogenannte seilbahnrechtliche Genehmigung des Landratsamtes für den geplanten Neubau der Kampenwandbahn unbestimmt und damit rechtswidrig. Denn aus dem Genehmigungsbescheid und den weiteren Unterlagen bleibe unklar, welche Bäume konkret für die Verbreiterung der Trasse für die Bergbahn gefällt werden müssten und ob diese im Schutzwald oder im Naturwald liegen. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass für den Neubau der Kampenwandseilbahn auch Baumfällungen im Naturwald erforderlich werden.
Bäume fällen im Naturwald für Bergbahn ist unzulässig
"Die Fällung von Bäumen im Naturwald zur Ermöglichung des Betriebs der neuen Bahn ist aber unzulässig", so das Verwaltungsgericht. Eine gesetzliche Regelung, die Baumfällungen im Naturwald zur Verkehrssicherung ausnahmsweise erlaube, greift hier laut Gericht nicht. Denn die vorgesehenen Baumfällungen zur Erweiterung der Trasse würden keine Verkehrssicherungsmaßnahmen darstellen, sondern das Neubauprojekt überhaupt erst ermöglichen.
Birkhuhn hat mit Entscheidung des Gerichts nichts zu tun
Mit dem Artenschutz des gefährdeten Birkhuhns, das an der Kampenwand vorkommt, hat der Ausgang des Verfahrens nichts zu tun. Laut Münchner Verwaltungsgericht kam es darauf für die nun getroffene Entscheidung nicht an. Streitgegenstand war in diesem Verfahren nicht die Genehmigung von 2017.
Freude und Erleichterung bei Bund Naturschutz
Freude und Erleichterung beim Bund Naturschutz: "Es ist uns gelungen, großen Schaden abzuwenden", so der Rosenheimer Kreisvorsitzende Rainer Auer. Er könne sich nicht vorstellen, dass nun mit dem Bescheid von 2017 weitergearbeitet werde, da dieser noch viel mehr Mängel aufweise als der aktuelle Bescheid von 2022.
Bahnbetreiber: "Gericht lässt Weg für Erneuerung offen"
Das sieht der Betreiber der Kampenwandbahn ganz anders. Eric Zbil teilte dem BR-Studio Rosenheim mit, dass er an den Plänen zur Erneuerung der 66 Jahre alten Bahn festhalte. Das Gericht sehe zwar die Genehmigung im forstrechtlichen Teil als zu unbestimmt an, habe die Erneuerung aber nicht gänzlich in Frage gestellt. "Die festgestellte Unschärfe der neuen Genehmigung kann und muss nunmehr beseitigt werden", so Zbil.
Wie aus den Plänen für den Neubau hervorgeht, bliebe die Trasse für die Seilbahn dieselbe, sie müsste aber auf beiden Seiten um etwa 2,5 Meter verbreitert werden. Diese Verbreiterung war Teil der Genehmigung von 2017, der Freistaat hatte jedoch 2020 Waldflächen an der Kampenwand in die neu geschaffenen Kategorie "Naturwald" eingestuft. Dem Gericht war nun in der Genehmigung von 2022 nicht klar erkenntlich, ob Bäume in diesem Naturwald von der Schneise für die Bahn betroffen sein könnten. Die Betreibergesellschaft erklärt, dass sie bereit sei, nachzuweisen, dass dem nicht so ist. „Die Kampenwandseilbahn kann belegen, dass die mit verbindlichem Lageplan vom 22.04.2016 dargestellte künftig erweiterte Seilbahntrasse auf ihrer ganzen Länge keinen im dortigen Bereich ausgewiesenen Naturwald berührt,“ schreibt der Betreiber in einer Presseerklärung.
Berufung oder neuer Antrag?
Angesprochen von dem Urteil ist eigentlich das Landratsamt Rosenheim, das ja laut Gericht eine fehlerhafte Genehmigung erteilt hat. Das Landratsamt könnte nun eine geänderte Baugenehmigung erlassen, in der den Forderungen des Gerichts gemäß die betroffenen Waldflächen exakt definiert werden. Oder es könnte Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen, das müsste innerhalb von vier Wochen geschehen.
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