Die beiden Wirte des Herzkasperl-Festzelts, Joseph Bachmeier und Martin Jonas, haben beim Verwaltungsgericht München einen Eilantrag gestellt, doch noch zur diesjährigen Oidn Wiesn zugelassen zu werden. Aufgrund der Klage hat sich die Stadt München nach Angaben des Verwaltungsgerichts bereit erklärt, noch keine Verträge mit der Wirtsfamilie Schöniger für die Oide Wiesn abzuschließen. Laut Gericht haben die beteiligten Parteien bis nächsten Dienstag um 14 Uhr Zeit, zu dem Eilantrag Stellung zu nehmen.
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13 Kriterien für die Oide Wiesn-Wirtsbewerbung
Um als freier Wirt ein Zelt auf dem Oktoberfest oder der Oidn Wiesn zu bekommen, muss ein Bewerber 13 Kriterien der Stadt [externer Link] bestmöglich erfüllen. Bei diesen städtischen Kriterien hatten dieses Jahr die beiden Wirte des Herzkasperlzelts, Joseph Bachmeier und Martin Jonas, schlechter abgeschnitten als die Wirtsfamilie Schöniger. Infolgedessen hatten die Schönigers mit ihrem Zelt "Boandlkramer" den Zuschlag für die diesjährige Oide Wiesn bekommen.
Anwälte: Boandlkramerzelt-Bewerbung erfüllte Kriterien nicht
Allerdings hätte nach Ansicht der Anwälte von Bachmeier und Jonas, die durch die Kanzlei Schönfelder/Ziegler vertreten werden, die Bewerbung des Boandlkramerzelts von der Stadt nicht berücksichtigt werden dürfen. Grund: Die Schöniger-Bewerbung habe die grundsätzlichen Kulturkriterien für das Musikantenzelt nicht erfüllt, die der Stadtrat jedoch in einem Grundsatzbeschluss 2016 festgelegt hatte.
Wer bekommt den Platz fürs Musikantenzelt?
Gestützt wird die Sichtweise laut Anwaltskanzlei durch eine Stellungnahme des städtischen Kulturreferats, die im Rahmen der Bewerbungsverfahrens verfasst wurde. Darin schreibt das Referat, dass die Bewerbung der Schöniger GmbH die Ausschreibungskriterien nicht vollumfänglich erfülle, das Herzkasperlzelt hingegen schon.
Der städtische Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) sagte dem BR, er sehe dem Verfahren am Münchner Verwaltungsgericht gelassen entgegen. Die Bewertung der Bewerbungsunterlagen sei nach Recht und Gesetz verlaufen, so Baumgärtner. Mehr wollte der Wiesnchef mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren nicht sagen.
Drei Festzeltarten gibt es auf der Oidn Wiesn, ein Traditions-, ein Volkssänger- und ein Musikantenfestzelt, die sich nach klaren Kriterien unterscheiden sollen. Sowohl das Herzkasperl- als auch das Boandlkramerzelt hatten sich für den Platz des Musikantenzelts beworben.
Entscheidung im Eilverfahren
Nach den Stellungnahmen der beteiligten Parteien wird über den Antrag im Eilverfahren entschieden. Den Zeitpunkt, wann entschieden wird, ließ das Gericht auf BR-Anfrage offen, jedoch sei man sich des Zeitdrucks bewusst. Hintergrund: Bei einer Entscheidung bis Ende Juni könnte das Herzkasperlzelt noch rechtzeitig aufgebaut werden.
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