Zwischen 2017 und 2020 war der heute 26-Jährige als Hilfskraft bei den Augsburger Domsingknaben angestellt und begleitete die Sänger in dieser Funktion auch auf Konzertfahren. Bei mehreren Gelegenheiten hatte der Mann minderjährige Kinder und Jugendliche gefilmt, unter anderem auch auf der Toilette und beim Duschen. Das Augsburger Amtsgericht verurteilte ihn deshalb am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Schmerzensgeld wegen Missbrauch an einem Jugendlichen
Es handelt sich um eine Jugendstrafe, weil der heute 26-Jährige nach Ansicht des Gerichts damals geistig und sittlich nicht mit einem Erwachsenen gleichzusetzen gewesen sei. An einen der Geschädigten muss er außerdem 2.000 Euro zahlen und eine bereits begonnene Therapie abschließen. Anklage und Verteidigung hatten zuvor einer entsprechenden Vereinbarung zugestimmt. Den damals 13-Jährigen, der das Geld bekommt, hatte der Mann sexuell missbraucht. Er hatte ihn zum Übernachten in seine Wohnung eingeladen und sich an ihm gerieben, als der Minderjährige eingeschlafen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geständnis und Entschuldigung zu Beginn des Prozesses
Zu Verhandlungsbeginn hatte der 26-Jährige die Taten gestanden. Er entschuldigte sich bei seinen Opfern, von denen augenscheinlich mehrere den Prozess verfolgten. "Was ich getan habe, tut mir unglaublich Leid", sagte der Mann, den Blick an Zuschauer im Saal gerichtet. Er bitte die Opfer „aufs Tiefste um Vergebung“ und hoffe, dass sie "irgendwann Frieden finden" könnten. Während der Verhandlung wirkte der Mann konzentriert. Er sprach mit ruhiger Stimme, die Hände meist gefaltet und auf das Pult vor ihm gestützt.
Hinweise aus Großbritannien
Aufgefallen war der heute 26-Jährige im Zuge eines anderen Ermittlungsverfahrens in Großbritannien. Dabei hatten die Ermittler Datenträger entdeckt, auf denen Hunderte Bilder und Videos von sexueller Gewalt gegen Kinder gespeichert waren. Darunter waren auch Aufnahmen aus dem Umfeld der Augsburger Domsingknaben. Der Mann musste sich nun wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen sexuellen Übergriffs und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs verantworten, außerdem wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.
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