Das Landesamt für Datenschutz mit Sitz im mittelfränkischen Ansbach bearbeitet im Jahr rund 10.000 Fälle, in denen sich Bürgerinnen und Bürger über ihrer Meinung nach mangelnden Datenschutz in Bayern beschweren. Das kann eine Überwachungskamera sein oder die Sammlung von Daten im Internet.
Es wenden sich auch viele Firmen an das Amt, weil sie dringenden Beratungsbedarf zum Thema Datenschutz und Cyberangriffen haben. Bei der Vorstellung des 13. Tätigkeitsberichts des Landesamts war die Forderung jedenfalls klar: Die Behörde braucht mehr Personal für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben. Bislang zeigte sich die Staatsregierung stets zurückhaltend.
Datenschützer nennt KI "Hochrisikotechnologie"
Michael Will, der Präsident des Landesamts für Datenschutzaufsicht, sieht Künstliche Intelligenz als die Herausforderung in den kommenden Jahren für den Datenschutz. Eine "Hochrisikotechnologie" sei das, gegen die der Datenschutz gewappnet sein müsse. Dafür brauche er aber mehr Personal. 47 Planstellen habe sein Amt für dieses Jahr bei der Staatsregierung angemeldet. Fünf neue Stellen wurden ihm bewilligt, nächstes Jahr bekommt er noch mal fünf. Dabei stapeln sich die Fälle in der Ansbacher Behörde schon jetzt.
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Der SPD-Abgeordnete Horst Arnold bemerkte dazu im Verfassungsausschuss des Landtags, Bayern habe den Ehrgeiz zum "IT-Land Nummer 1", schaffe es aber nicht, Firmen und Start-ups in Sachen Datenschutz ausreichend zu beraten.
Tausende unbearbeitete Fälle beim Datenschutz
Konstant um die 4.000 Fälle bleiben jährlich bei den Datenschützern in Ansbach unbearbeitet, obwohl sie eigentlich verpflichtet sind, sich Eingaben von Personen innerhalb von drei Monaten anzunehmen. "Schuldenberg" nennt Präsident Will diese Bearbeitungsrückstände, die nur mit mehr Personal zu bewerkstelligen seien.
Fälle für den Datenschutz: Videoüberwachung, unerlaubte Werbung, Tracking
Mehr als ein Fünftel der Beschwerden haben mit Videoüberwachung zu tun, rückläufig sind die Beschwerden über mangelnden Datenschutz im Internet - dabei geht es häufig um Tracking oder Einwilligungsbanner. Die Behörde kann dazu Bußgelder verhängen. 3,8 Millionen Euro waren es insgesamt im Jahr 2023. Bei Privatpersonen sind die Bußgelder in der Regel im dreistelligen Bereich, Unternehmen müssen des Öfteren höhere Summen bezahlen.
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Wildkamera im FKK-Bereich
Michael Will hat ein paar kuriose Fälle in seinem Bericht erwähnt. So wurde ein Bußgeld verhängt, weil ein Badegast im Gebüsch eine Wildkamera angebracht hatte. Auf den Aufnahmen waren aber nicht nur Tiere zu sehen, sondern vor allem die angrenzende FKK-Liegewiese in Bild und Ton.
Eine Beschwerde gab es, weil ein Ladendetektiv seinen Job zur privaten Kontaktaufnahme nutzte. Er speicherte die Daten einer Frau, der Ladendiebstahl vorgeworfen wurde, um sie zur privaten Kontaktaufnahme zu nutzen. Auch hier wurde ein Bußgeld verhängt.
Weniger Beschwerden – aus Resignation?
Mit Sorge beobachtet Michael Will, dass die Eingaben in bestimmten Bereichen abnehmen. Bürgerinnen und Bürger können sich sowohl direkt bei seiner Behörde persönlich beschweren als auch das Landesamt zu Kontrollen bestimmter Vorgänge anregen. Dabei geht es oft um Internetauftritte oder auch Datenschutz in Unternehmen. Wills Meinung nach haben viele Menschen resigniert oder sind abgestumpft, weil sie glaubten, "das lohnt sich eh nicht, dass ich mich an die Behörde wende."
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