Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden: Das Hobbithaus von Hohenthann im Landkreis Landshut muss nicht abgerissen werden. Der Künstler Alois Riederer darf das selbst errichtete Haus stehen lassen – unter mehreren Voraussetzungen.
Hobbithaus ist "unbegehbares Kunstobjekt"
Das Hobbithaus darf der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Laut der Vorsitzenden Richterin ist das nachgebaute Hobbithaus nämlich als "unbegehbares Kunstobjekt" anzusehen. Das heißt: Auch der Erbauer selbst darf nur hinein, um es vor dem Einstürzen zu bewahren. Riederer muss das Haus standfest machen, so das Gericht. Für Bauarbeiten und den Standfestigkeitsnachweis darf er also sein Natur-Haus betreten.
Im Gegenzug verpflichtete sich das Landratsamt Landshut dazu, die Ablehnung des Bauantrags zurückzunehmen und das Genehmigungsverfahren fortzuführen.
Riederer braucht jetzt erst mal Pause
Alois Riederer war nach der Gerichtsverhandlung ernüchtert: "Ich muss mich jetzt erst mal sammeln und drei vier Wochen runterkommen", sagte er dem BR. Der jahrelange Streit mit dem Landratsamt sei purer Stress für ihn gewesen. Schließlich sei es um seine Lebensgrundlage gegangen, die er von der Zerstörung bedroht sah.
"Ich werde jetzt nicht gleich anfangen, das Hobbithaus umzubauen, den Außenbereich herzurichten." Mit "kühlem Kopf" wolle er die Umbaumaßnahmen zur Statik angehen. Dann könne die Fassade auch so gestaltet werden, dass es Sinn ergebe.
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Jahrelanger Streit um das Hobbithaus
Dem heutigen Verhandlungstermin vor dem Regensburger Verwaltungsgericht war ein langer Streit vorausgegangen. Alois Riederer baute vor etwa zehn Jahren das Hobbit-Haus aus Holz und Lehm auf seinem Grundstück in Hohenthann. Es ähnelt den Gebäuden in den Herr-der-Ringe-Filmen - daher der Name.
Wegen einer fehlenden Baugenehmigung forderte das Landratsamt Landshut Riederer vor fünf Jahren auf, es abzureißen. Mängel gab es laut Behörde bei der Statik und dem Brandschutz.
Riederer beharrte auf eine mündliche Baugenehmigung, die ihm gegeben wurde, wie er sagt. Er reichte einen nachträglichen Bauantrag ein, den das Landratsamt jedoch ablehnte.
Gerichtskosten werden geteilt
Gegen den Abriss seines Kunst- und Lebenswerks hatte der Niederbayer geklagt. Nun ist die Einigung vor Gericht erfolgt. Die Kosten für das Verfahren in Höhe von 15.000 Euro tragen Künstler und Landratsamt zu gleichen Teilen.