Ein Polizist an einem Einsatzort, der mit einem Absperrband gesichert wurde.
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Ein Polizist an einem Einsatzort, der mit einem Absperrband gesichert wurde. (Symbolbild)

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Kinderpornografie: Wohnungsdurchsuchungen in Niederbayern

Kinderpornografie: Wohnungsdurchsuchungen in Niederbayern

Beamte der Kriminalpolizei Landshut haben im Landkreis Dingolfing-Landau die Wohnungen von fünf Männern und Frauen durchsucht. Sie werden verdächtigt, im Internet kinderpornografische Inhalte gesucht beziehungsweise verschickt zu haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

In Niederbayern hat die Kriminalpolizei am Dienstag mehrere Wohnungen durchsucht. Der Verdacht: Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Die Polizei spricht dabei von "schwerwiegenden Tatbeständen".

Fünf Wohnungen wurden durchsucht

Nach Angaben der Polizei durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Landshut fünf Wohnungen im Landkreis Dingolfing-Landau. Die verdächtigen Männer und Frauen sind im Alter von 26 bis 64 Jahren. Sie sollen über Chatgruppen und Messenger-Dienste Bilder mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt gesucht beziehungsweise versendet haben.

Wie die Polizei weiter berichtet, stehen die fünf Personen untereinander in keinem Zusammenhang. Bei den Durchsuchungen wurden vier Handys, zwei Computer sowie zwei weitere Speichermedien sichergestellt, hieß es.

Häufig Durchsuchungen wegen Verdacht auf Kinderpornografie

Immer wieder kommt es - auch in Niederbayern - zu Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Wie die Polizei meldet, wurden in den vergangenen Wochen weitere Durchsuchungsbeschlüsse von Beamten der Kripo Landshut vollzogen.

Vor allem soziale Netzwerke würden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. "Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften sind schwerwiegende Tatbestände und nicht zu verharmlosen", schreibt die Polizei auf deren Internetseite.

Verhaltensempfehlungen der Polizei

Wer solche Dateien geschickt bekommt, soll sich umgehend damit an die Polizei wenden. Denn: Nur der Besitz von unerlaubten pornografischen Darstellungen auf dem Handy oder dem Computer stellt schon eine Straftat dar. Auch bei ungewolltem Besitz droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Des Weiteren empfiehlt die Polizei, dass man sich von solchen Inhalten in einer Chatgruppe schriftlich distanzieren soll. Nach der Anzeigenerstattung sollte die Gruppe unverzüglich verlassen werden.

Eltern sollten die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Gegebenenfalls müssten Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden, so die Polizei.

Mit Material der dpa

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