Das Kanuverbot auf der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen treibt nicht nur Wassersportler, Bootsverleiher und Gastronomen um, sondern beschäftigt nun auch die Justiz. Ein Kanusportler hat nun Klage gegen die Anordnung des Landratsamts Bad Kissingen eingereicht. Das Verwaltungsgericht Würzburg bestätigte deren Eingang. Laut dem Rechtsanwalt des Kanusportlers unterstützt der Bayerische Kanuverband die Klage gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch den Landkreis Bad Kissingen. Sowohl der Anwalt als auch der Kanuverband sehen "erhebliche Versäumnisse auf Seiten des Landkreises", heißt es in einer Mitteilung. Das Paddel-Verbot sei rechtswidrig. Ziel der Klage sei es, das Verbot insgesamt aufzuheben.
Anwalt hält Verbot für rechtswidrig
So weise die schriftliche Anordnung des Landkreises "erhebliche rechtliche Mängel" auf. Der Anwalt kritisiert etwa, dass die Gefahren nicht angemessen festgestellt und beurteilt worden seien. Außerdem habe sich der Landkreis nicht hinreichend mit den Grundrechten des Kanusportlers auseinandergesetzt. Damit sei unter anderem die Allgemeine Handlungsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz gemeint. "Warum wird der Kanufahrer anders behandelt als spielende Kinder am Ufer?", so der Anwalt gegenüber dem BR. Sein Mandant sei erfahrener Kanusportler, der sich mit den Gefahren auf der Saale auskenne. Dass hier kein Unterschied zu Touristen gemacht werde, könne der Anwalt nicht nachvollziehen.
Auch Gastronomin klagt gegen Bestimmung
Laut Verwaltungsgericht klagt nicht nur der Kanusportler gegen das Verbot. Auch die Eigentümerin eines Hotel-Gasthofs hat Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben. Das Landratsamt Bad Kissingen hat jetzt die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Wann es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist noch nicht bekannt.
Landkreis habe keine andere Wahl gehabt
Der Landkreis Bad Kissingen hat das Paddeln auf der Fränkischen Saale im Februar 2024 mit einer Allgemeinverfügung verboten. Der Grund dafür: Bäume entlang der Fränkischen Saale drohen laut Landratsamt jederzeit umzustürzen. Das liege am Alter der Bäume, aber vor allem auch an der Trockenheit. Das Verbot sei unumgänglich, man habe keine andere Wahl gehabt, sagte Thomas Schoenwald, Leiter der Abteilung Bauwesen und Umweltschutz, gegenüber BR24. Das Verbot gilt für kleine Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft. Dazu zählen unter anderem Kajaks, Kanus, Schlauchboote und Stand-Up-Paddle-Boards.
Fluss nur im Landkreis Bad Kissingen gesperrt
Die Fränkische Saale gilt für Kanu- und Kajakfahrer als beliebtes Ausflugsziel. Das Verbot gilt nur im Landkreis Bad Kissingen. Auf der Strecke von insgesamt 66,4 Kilometern sind nur zwei kurze Abschnitte von dem Verbot ausgenommen. Die Entscheidung betrifft neben Kanuverbänden und Kanuverleihern auch Gaststätten entlang der Fränkischen Saale.
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