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Die kommunale Wärmeplanung ist gesetzliche Pflicht. Kleine Gemeinden können sie gemeinsam und in vereinfachter Form erledigen.

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Kommunale Wärmeplanung läuft in Bayern – ohne Grundsatzstreit

Kommunale Wärmeplanung läuft in Bayern – ohne Grundsatzstreit

Jede Kommune muss sich in den kommenden Jahren damit beschäftigen, wie ihre Bürgerinnen und Bürger künftig sinnvoll heizen können. Die "Kommunale Wärmeplanung" ist eine gesetzliche Pflicht – und vielerorts in Bayern schon voll im Gang.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Der Musterschüler ist München. Die Landeshauptstadt ist als einzige schon fertig mit ihrer kommunalen Wärmeplanung – und hat darin zum Beispiel ausgewiesen, welche Gebiete wann an die Fernwärme angeschlossen werden sollen. Alle anderen bayerischen Großstädte sind ebenfalls an der Arbeit. Würzburg will noch heuer fertig werden, Fürth, Erlangen, Nürnberg und Regensburg im kommenden Jahr. Ingolstadt und Augsburg nennen bisher noch kein geplantes Datum für die Fertigstellung. Wärmepläne werden auch immer fortgeschrieben, teilweise sind schon Vorab-Versionen zugänglich.

Dabei wäre auch für Großstädte über 100.000 Einwohner laut Gesetz noch bis Mitte 2026 Zeit, um die Wärmeplanung abzuschließen, für alle anderen Kommunen bis 2028.

Auch viele kleine Gemeinden sind bei Wärmeplanung vorn dabei

Doch auch eine Menge kleinere Kommunen kümmern sich schon jetzt um die Wärmeplanung. Genaue Zahlen sind nicht verfügbar. Aber klar ist: Von Tuntenhausen bis Veitshöchheim haben rund 600 bayerische Gemeinden beim Bund schon eine Förderung für eine besonders frühe Fertigstellung ihrer Wärmepläne beantragt. Sie wollen sie auch bis 2026 fertig haben, wie die Großstädte. Die Karte zeigt die Kommunen, bei denen die Förderung für die Wärmeplanung schon bewilligt ist.

In der Grafik: Diese Städte arbeiten an der kommunalen Wärmeplanung

Staatsregierung und Grüne einig: Es läuft

Nach Einschätzung des bayerischen Wirtschaftsministeriums laufen die Wärmeplanungen in Bayern gut an – auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Laut Bayerischem Städtetag kamen aus keinem anderen Bundesland so viele Anträge für die Bundesförderung. Auch die Bamberger Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Badum betont, viele bayerische Kommunen hätten sich bereits vor dem Wärmeplanungsgesetz Gedanken gemacht: "Einige Akteure sind sehr innovativ. Stadtwerke und Stadtspitzen mit aufgeschlossenen Macher:innen machen den Unterschied", schreibt sie.

Baden-Württemberg war der Vorreiter

Das grün geführte Baden-Württemberg hatte einen Vorsprung: Dort wurde für Stadtkreise und Kreisstädte die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung schon 2020 eingeführt – mit Frist bis Anfang dieses Jahres, die allerdings von vielen Städten dort nicht eingehalten wurde. In Bayern hat das Wirtschaftsministerium nach eigenen Angaben seit Jahren die freiwillige Erstellung von sogenannten Energienutzungsplänen gefördert. Diese können bei der Wärmeplanung angerechnet werden.

Abwärme, Großwärmepumpen, Geothermie – viel ist möglich

Bei der kommunalen Wärmeplanung geht es darum, zu ermitteln, wie groß der Wärmebedarf ist und welche klimafreundlichen Quellen zur Verfügung stehen, um ihn zu decken. In Frage kommt zum Beispiel Abwärme aus Biogasanlagen oder Fabriken, oder Großwärmepumpen, die mit Fluss- oder Seewasser arbeiten. Vor allem im Süden des Freistaats bietet sich auch die Nutzung von Tiefengeothermie an. Gemeinden entscheiden außerdem, wo es sinnvoll ist, Wärmenetze einzurichten. Und in welchen Gebieten weiter die Gebäudeeigentümer selbst für ihre Heizung sorgen müssen, weil die Häuser zu weit auseinander stehen, um sie sinnvoll an ein gemeinsames System anzuschließen. In solchen Gebieten wird meist eine Luftwärmepumpe das Mittel der Wahl sein.

Umsetzung in Landesrecht läuft

Im Gegensatz zum Heizungsgesetz gibt es hier auch keinen grundsätzlichen Streit zwischen Bayern und dem Bund – der Freistaat setzt das Bundesgesetz zur Wärmeplanung um. "Bei der landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes werden wir alle Spielräume ausschöpfen, um die Umsetzung vor Ort so einfach und praktikabel wie möglich zu gestalten", betonte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW). Der Bayerische Städtetag empfiehlt vor allem den vielen kleinen Gemeinden in Bayern, bei der Wärmeplanung mit Nachbargemeinden zusammenzuarbeiten. Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes erlaubt vereinfachte Verfahren für kleine Kommunen und Gebiete, in denen sich ein Wärmenetz offensichtlich nicht lohnt.

Künftige Finanzierung wird verhandelt

Derzeit laufen Verhandlungen zwischen Freistaat und Kommunalverbänden zur Finanzierung der Wärmeplanung. Weil es sich um eine neue Pflichtaufgabe der Kommunen handelt, muss der Freistaat die Kosten tragen. Einen Teil soll er vom Bund erstattet bekommen, die Bundesregierung will deutschlandweit 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

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