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Landeszentrale für neue Medien: Kritik an "Überfinanzierung"

Landeszentrale für neue Medien: Kritik an "Überfinanzierung"

Der Rundfunkbeitrag finanziert die Öffentlich-Rechtlichen. Ein Teil fließt auch an andere Stellen, zum Beispiel an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Der Oberste Rechnungshof kritisiert, die BLM sei "strukturell überfinanziert".

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Die Feststellung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes ist deutlich. Der ORH empfiehlt, das bestehende Finanzierungssystem der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zu überdenken und die Aufgaben zu überprüfen.

Die Anteile aus dem Rundfunkbeitrag sind die Haupteinnahmequelle der BLM. Derzeit erhält sie jährlich 26 Millionen Euro. Damit ist sie die finanzstärkste Landesmedienanstalt Deutschlands. Gesetzlich festgeschrieben ist, dass diese Einrichtungen 1,89 Prozent des Rundfunkbeitrags bekommen, der aktuell bei 18,36 Euro liegt. Dass die BLM "seit vielen Jahren strukturell überfinanziert" sei, zeige nach Ansicht des ORH eine Eigenkapitalquote von knapp 70 Prozent und die hohe Liquidität.

Der Rechnungshof macht zahlreiche Vorschläge zur Einsparmöglichkeiten. Die BLM weist die Kritik zum großen Teil zurück.

Sollen Aufgaben der BLM verändert werden?

Die BLM ist in erster Linie zuständig für die Genehmigung und Kontrolle von privaten Radio- und Fernsehanbietern mit Sitz in Bayern. Auch die Regulierung von Internet-Plattformen fällt zum Teil in ihren Zuständigkeitsbereich. Konkret beaufsichtigt die BLM beispielsweise LinkedIn, Amazon Prime, Twitch oder X in ganz Deutschland. Auch die Vergabe von Frequenzen, Medienpädagogik oder Medienforschung sind Aufgaben von Landesmedienanstalten wie der BLM.

Die BLM ist, wie der Bayerische Rundfunk auch, eine Anstalt öffentlichen Rechts. Der Oberste Rechnungshof prüft daher aufgrund gesetzlicher Regelungen die Finanzen der Einrichtung.

Der ORH regt jetzt an, die Tätigkeitsfelder der BLM zu überdenken, um Gelder zu sparen. "Forschungs- und Projektförderungen sowie Eventveranstaltungen sollten auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß reduziert werden", heißt es in der ORH-Mitteilung. Die BLM stellt auf BR-Anfrage fest, man bewege sich ausdrücklich im Rahmen dessen, was das Gesetz vorsehe. Es fehle seitens des Rechnungshofes eine Erklärung, wo das nicht der Fall sei.

Großes Einsparpotenzial bei Gehältern vermutet

Der ORH regt in seiner Stellungnahme auch an, die Gehaltsstruktur zu überdenken. Das Gehaltsniveau sei "sehr hoch" und liege deutlich über denen des öffentlichen Dienstes. An diesem solle man sich künftig orientieren, insbesondere bei der außertariflichen Vergütung im Vergleich zu Bezügen von Verbeamteten, so die ORH-Empfehlung. Das sei auch bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig vorgesehen, heißt es weiter.

Die BLM erklärt dagegen, es sei nicht aussagekräftig, Angestellten-Gehälter und Beamten-Besoldung direkt zu vergleichen. Ruhestandszahlungen etwa blieben unberücksichtigt.

Weniger Geld für Landesmedienanstalten?

Der Oberste Rechnungshof verweist außerdem auf Regelungen in zahlreichen anderen Bundesländern. Vereinfacht gesagt geht man davon aus, dass den jeweiligen Landesmedienanstalten zu viel Geld zur Verfügung steht. Der Anteil aus dem Rundfunkbeitrag wird daher durch einen sogenannten Vorwegabzug reduziert. In Baden-Württemberg sind das zum Beispiel rund 40 Prozent. Ähnlich hoch ist die Größenordnung in Hessen oder Niedersachsen.

Nach Vorstellung des ORH sollte sich die Bayerische Staatskanzlei auch in Bayern für eine solche Regelung einsetzen. Die BLM betont allerdings, dass der Oberste Rechnungshof in seiner Mitteilung fälschlicherweise davon ausgehe, dass Bayern das einzige Land ohne Abzüge sei. Tatsächlich gebe es aber unter anderem auch in Thüringen oder Rheinland-Pfalz keine Reduzierungen.

Ein weiterer Vorschlag des ORH ist eine stärkere bundesweite Bündelung der Aufgaben und Zuständigkeiten aller insgesamt 14 Landesmedienanstalten. Ein Federführungsprinzip "wäre zeitgemäß und würde Kosten sparen", heißt es. Die BLM betont dagegen, dass man bereits jetzt eng mit anderen Anstalten zusammenarbeite. Zudem würde eine dauerhafte Konzentration von Aufgaben "eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen voraussetzen und dem föderalen Prinzip widersprechen".

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