Drei Wochen nach der Flucht von vier Männern aus einer geschlossenen Einrichtung in Niederbayern teilt die Polizei mit: Alle sind wieder gefasst.
Am 17. August waren die vier Straftäter aus dem Bezirkskrankenhaus (BKH) Lerchenhaid bei Straubing geflohen. Zwei von ihnen konnten in Österreich festgenommen werden, die anderen beiden, ein 27- und ein 31-Jähriger, wurden nach Polizeiangaben vom Samstag in der Türkei erwischt. Sie seien dort bereits am 30. August aufgegriffen worden.
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Ein Straftäter bereits nach Deutschland abgeschoben
Einer der Männer sei in einem Migrationszentrum in der Stadt Edirne im bulgarisch-griechisch-türkischen Dreiländereck aufgefallen, teilte die Polizei weiter mit. Bei der Überprüfung habe sich herausgestellt, dass es sich um einen der aus Straubing geflohenen und mit Haftbefehl gesuchten Männer handelte. Er sei in Begleitung eines weiteren Mannes gewesen, der dann als der vierte Flüchtige identifiziert worden sei, hieß es.
Einer der beiden, ein 31 Jahre alter Bosnier, sei am Samstagvormittag nach Deutschland abgeschoben und in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Bei dem zweiten Mann, einem 27 Jahre alten Kosovaren, werde die Abschiebung nach Deutschland noch geprüft, teilte die Polizei mit.
Häftling verübt nach Flucht weitere Straftaten
Wie zuletzt bekannt wurde, hatte einer der in Österreich festgenommenen Männer auf seiner Flucht weitere Straftaten in Österreich begangen. Bei den Straftaten soll es sich unter anderem um Automatenaufbrüche handeln. Es könne daher sein, dass der Beschuldigte zunächst eine Strafe in Österreich verbüßen muss und erst danach ausgeliefert wird, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher von der Regensburger Staatsanwaltschaft dem BR. Es gebe jedoch die Möglichkeit, den Mann zeitweise auszuliefern: für einen Gerichtsprozess in Deutschland.
Gewaltsame Flucht aus geschlossener Einrichtung
Im Falle einer Verurteilung wegen Geiselnahme droht den Männern eine Haftstrafe jeweils zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Kripo und Staatsanwaltschaft ermitteln auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Die vier verurteilten Straftäter sollen einen Mitarbeiter unter Todesdrohungen erpresst haben, die Pforte zu öffnen. Dabei wendeten sie auch Gewalt an: Der Klinikmitarbeiter wurde verletzt. Laut BR-Recherche war eine Schere als Waffe im Spiel.
Nach der gewaltsamen Flucht der vier Männer zog das BKH in Straubing bereits Konsequenzen: So würden Patienten, die als Straftäter untergebracht sind, nur noch von zwei Mitarbeitern kontrolliert werden, wie es hieß. Die vier Männer befanden sich laut Polizei aufgrund von Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten im geschlossenen Maßregelvollzug.
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