Ein Absperrband flattert vor dem Hochsicherheitstor am Bezirkskrankenhaus Straubing.
Bildrechte: BR/Andreas Wenleder

Gerade die Sicherheitsstandards im Bezirkskrankenhaus in Straubing sind laut Strafrechtler Holm Putzke sehr hoch.

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Strafrechtsexperte: Therapie suchtkranker Straftäter wichtig

Nach der Flucht von vier Männern aus einer Psychiatrie in Straubing werden Fragen laut, ob Straftäter zu leicht in solche Kliniken kommen. Ein Passauer Strafrechtler betont: Suchtkranke einfach wegzusperren, wäre falsch - und nicht sicherer.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Der Strafrechtsexperte Prof. Holm Putze von der Universität Passau hält die Unterscheidung zwischen Suchtkranken und Straftätern für richtig. "Es gibt natürlich auch Straftäter, bei denen liegt eine Suchterkrankung vor", betont Putzke im BR-Interview. "Und es wäre ganz falsch, Suchtkranke einfach nur wegzusperren."

Strafrechtler: Therapieversuch vor Strafvollzug grundsätzlich richtig

Seit der Flucht von vier Männern aus der forensischen Klinik in Straubing werden Fragen laut, ob Straftäter zu leicht in ein Bezirksklinikum wie in Straubing kommen - und womöglich schneller ins Gefängnis gebracht werden müssten. "So ganz einfach kann man das nicht bejahen", meint Putzke. Suchtkranke Täter zunächst in einem Maßregelvollzug unterzubringen, wo man sie behandeln kann, statt gleich im Strafvollzug - das sei von Gesetzes wegen grundsätzlich richtig.

Mit Blick auf die Forderung von Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU), einen Therapieabbruch bei Suchtkranken schneller vorzunehmen und die Täter eher aus der Klinik zurück in ein Gefängnis zu verlegen, warnte Putzke vor einer Pauschalisierung.

"Da muss man jeden Einzelfall genau anschauen", erklärt Putzke. "Es wäre auch nicht richtig, die Behandlung gleich beim ersten Problem abzubrechen." Suchtproblematiken seien oft komplex. Sollte sich aber ein Therapieabbruch abzeichnen, so Putzke, dann sei es "richtig, die Verlegung rasch zu organisieren". Aber: "In der Justizvollzugsanstalt ist es nicht automatisch sicherer". Der Schutz der Bevölkerung sei im Bezirksklinikum Straubing hoch.

"Geiselnahmen auch in Justizvollzugsanstalten möglich"

Das Sicherheitsniveau in bayerischen Gefängnissen und forensischen Kliniken ist nach den Worten des Strafrechtsexperten Prof. Holm Putzke gleichermaßen "ausgesprochen hoch". "Ich würde noch nicht einmal sagen, dass es in einer Justizvollzugsanstalt höher ist", so Putzke. "Gerade das Bezirksklinikum Straubing hat ja ganz hohe Sicherheitsvorkehrungen."

Man könne nicht sagen, so eine Geiselnahme wie in Straubing wäre in einem Gefängnis nicht passiert, betont Putzke. "Geiselnahmen können überall passieren. Auch in einer JVA. Davor ist kein Hochsicherheitsgefängnis gefeit."

Prof. Holm Putzke lehrt Strafrecht an der Universität Passau. Er war als Gutachter unter anderem für die OSZE, die Europäische Union und den Innenausschuss des Bundestags tätig. Überregional bekannt wurde er auch als Strafverteidiger.

Bayern-SPD legt Staatsregierung Fragenkatalog zur Aufklärung vor

Die SPD-Fraktion im Landtag verlangt von der Staatsregierung mit einem Fragenkatalog Aufklärung zur Flucht aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing und eines Straftäters während eines Freigangs aus dem Bezirkskrankenhaus Mainkofen bei Deggendorf. "Wir müssen den Menschen wieder ein Gefühl von Sicherheit vermitteln", sagte Horst Arnold, Sprecher für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen. Die Staatsregierung müsse die Umstände der Fluchten genau darlegen und wirksame Maßnahmen erlassen.

Wie kamen Täter an spitzen Gegenstand?

Insbesondere will die Fraktion wissen, wie die Straftäter im Bezirkskrankenhaus Straubing an einen spitzen Gegenstand kommen konnten, mit dem sie einen Mitarbeiter bedrohten und als Geisel nahmen. Zudem fordert sie Auskunft zur Personalsituation und zu den Sicherheitsmaßnahmen in den Bezirkskrankenhäusern.

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