Tatort mit Blumen in Gedenken an das Opfer.
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Nach dem Mord an einer Blumenverkäuferin hat das Landgericht Coburg einen 18-Jährigen zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

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Mord an Blumenverkäuferin: 18-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Mord an Blumenverkäuferin: 18-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Ein 18-Jähriger ist vor dem Landgericht Coburg verurteilt worden, weil er im März 2023 in Lichtenfels eine Blumenverkäuferin mit mehreren Messerstichen getötet hat. Das Gericht verhängte fast die Höchststrafe.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Weil er eine Blumenverkäuferin ermordet hat, muss ein 18-Jähriger für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Coburg sah es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die Verkäuferin im März vergangenen Jahres in einem Blumenladen in der Lichtenfelser Innenstadt ermordet hat. Er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht hat nun die Gründe für das Urteil genannt.

Blumenverkäuferin mit Messerstichen getötet

Wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt, geht die Jugendkammer des Landgerichts davon aus, dass der damals 17-Jährige mit Tötungsabsicht gehandelt hat. Er habe sich zur staatlichen Fischereiprüfung angemeldet und die Kursgebühr von rund 300 Euro nicht zahlen können. Daraufhin habe er den Plan entwickelt, ein Ladengeschäft in der Innenstadt zu überfallen, so die Kammer. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in dem Blumenladen zunächst als Kunde ausgab und später den Entschluss fasste, auf die Frau einzustechen, um an die Tageseinnahmen zu kommen. Er habe dem Tatopfer mehrere Stiche in Hals und Nacken versetzt, an denen diese verstarb, heißt es in der Mitteilung. Anschließend habe er Geld aus der Kasse genommen und sei geflüchtet.

Der Angeklagte hatte während des Prozesses zwar die Tötung der Frau eingeräumt, allerdings angegeben, er habe die Tat so nicht geplant und keine Absicht gehabt, einen Menschen zu töten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Gericht kommt zu einem anderen Ergebnis. "Wegen der Spurenlage am Tatort ist ausgeschlossen, dass der Angeklagte gemäß seiner Einlassung auf das Tatopfer erst nach der Wegnahme des Geldes aus der Ladenkasse einstach, weil dieses sich schreiend in den Weg gestellt habe", so das Gericht. Gegen ein panikartiges Verlassen des Geschäftes spreche auch, dass der Täter Licht und Radio ausschaltete. Das Gericht bleibt mit der verhängten Haftstrafe am oberen Rand des Strafrahmens, den das Jugendstrafrecht vorsieht. Der Gesetzgeber sieht eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren vor, da der Angeklagte bei der Tat minderjährig war. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht ein Teilgeständnis und dass der junge Mann vor der Tat nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Höchststrafe von zehn Jahren nach Jugendstrafrecht gefordert. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Blumen und Grabkerzen liegen vor einem Blumengeschäft in Lichtenfels.
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Nach Mord im Blumenladen: Das Landgericht Coburg hat einen 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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