Gedenkstätte in der Nähe des Blumenladens, in dem eine Verkäuferin ermordet wurde.
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Zum Prozessauftakt um den Mord in Lichtenfels hat der 18 Jahre alte Angeklagte zugegeben, die Blumenverkäuferin niedergestochen zu haben.

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Mord im Blumenladen: 18-jähriger Angeklagter räumt Tat ein

Mord im Blumenladen: 18-jähriger Angeklagter räumt Tat ein

Zum Prozessauftakt um den Mord an einer Blumenverkäuferin in Lichtenfels hat der 18 Jahre alte Angeklagte eine Stellungnahme abgegeben, in der er zugab, das Opfer niedergestochen zu haben. Auch die Angehörigen des Opfers haben sich vorab geäußert.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Die Bestürzung war groß, als Passanten im März vergangenen Jahres im oberfränkischen Lichtenfels die Leiche einer Blumenverkäuferin fanden. Schnell fiel der Verdacht auf einen jungen Mann, der die Frau brutal niedergestochen haben soll. Gegen den zum Tatzeitpunkt 17-Jährigen hat am Dienstag der Mordprozess vor dem Landgericht Coburg begonnen.

Was der Angeklagte per Stellungnahme zugibt

Zum Prozessauftakt hat der inzwischen 18 Jahre alte Angeklagte eine Stellungnahme abgegeben, in der er zugibt, auf das Opfer eingestochen zu haben. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Über seinen Anwalt habe der junge Mann mitteilen lassen, wie es zur Tat gekommen sei: Er habe den Blumenladen in der Lichtenfelser Innenstadt betreten, um an Geld für die Bezahlung eines Angelkurses zu kommen. In dem Laden habe er der 50-jährigen Verkäuferin ein Messer vorgehalten und die Herausgabe von Geld aus der Kasse gefordert.

Entgegen der Erwartung des Angeklagten habe die Verkäuferin um Hilfe gerufen. Seinen Angaben nach habe er dann in die Kasse gegriffen und mit dem Geld entkommen wollen. Die Verkäuferin habe sich ihm am Ausgang des Ladens in den Weg gestellt, woraufhin es zu einem Handgemenge gekommen sei. Der Angeklagte habe dann in Panik und aus Angst vor einer Entdeckung das Messer eingesetzt und wahllos auf die Verkäuferin eingestochen.

Instabile Familienverhältnisse und Geldnot

In seiner vom Anwalt verlesenen Stellungnahme hat sich der Angeklagte bei den Hinterbliebenen des Opfers entschuldigt und die Verantwortung für die Tat übernommen, heißt es weiter in der Mitteilung des Gerichts. Der junge Mann berichtete demnach weiter, dass er in wirtschaftlich beengten und familiär wenig stabilen familiären Verhältnissen aufgewachsen sei. Trotz allem habe er sich vorgenommen, einen geraden Weg zu gehen und ein rechtstreues Leben zu führen.

Neben einem vernünftigen Schulabschluss sei der Erwerb des Angelscheins ein wichtiges Ziel gewesen. Zurückgelegtes Geld für die Bezahlung des Kurses sei aber verschwunden gewesen und mutmaßlich von einem Familienmitglied entwendet worden. Der Mann habe aus Wut darüber den Entschluss gefasst, die Tageseinnahmen aus einem Ladengeschäft durch das Vorhalten eines Messers zu entwenden, um den Kurs bezahlen zu können. Am Tattag selbst habe er mehrere Geschäfte aufgesucht, diese aber aus Angst und Skrupel vor der Tatausführung wieder verlassen.

Hinterbliebene hoffen auf "höchstmögliche Strafe"

In dem Lichtenfelser Blumenladen entdeckten damals Passanten die Leiche der Frau, nachdem sie zuvor bemerkten hatten, dass deutlich nach Ladenschluss im Außenbereich noch alles aufgebaut und die Eingangstür unverschlossen war. Den Angeklagten hatten Polizisten gut zwei Wochen nach der Tat festgenommen. Im April 2023 fanden Ermittler zudem die mutmaßliche Tatwaffe und DNA-Spuren des Deutschen am Tatort.

Zum Prozessauftakt waren als Nebenkläger auch Familienangehörige des Opfers erschienen. Von ihnen hieß es vor dem Start des Verfahrens: "Eine gerechte Strafe gibt es für uns nicht, wir hoffen, dass er die höchstmögliche Strafe bekommt."

Sieben Verhandlungstage – Urteil Ende Januar erwartet

Der inzwischen 18-jährige mutmaßliche Täter muss bei Verurteilung mit einer Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor und geht davon aus, dass der junge Mann die Tat geplant hatte. Der Angeklagte sitzt seit März 2023 in Untersuchungshaft. Da er zur Tatzeit minderjährig war, findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil wird Ende Januar vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Coburg erwartet. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage geplant.

Das Verfahren gegen einen zum Tatzeitpunkt 17-Jährigen findet vor dem Landgericht Coburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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Das Verfahren gegen einen zum Tatzeitpunkt 17-Jährigen findet vor dem Landgericht Coburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Mit Informationen von dpa.

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