Eine Polizistin begleitet den an den Füßen gefesselten Angeklagten in den Gerichtssaal.
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Ein 34-Jähriger ist wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

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Ehefrau ermordet: 34-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

Ehefrau ermordet: 34-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 34-Jähriger ist am Mittwoch vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Fürth seine Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen heimtückisch ermordet hat.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Ein 34-Jähriger muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, weil er seine Frau mit zahlreichen Messerstichen getötet hat. Das Landgericht Nürnberg-Fürth befand den Angeklagten des heimtückischen Mordes für schuldig, teilte eine Justizsprecherin am Donnerstag mit.

Heimtücke: Frau hatte keine Chance sich zu wehren

Mit dem Urteil am späten Mittwochnachmittag sei die Kammer den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefolgt. Demnach hatte der 34-Jährige seine Ehefrau im September vergangenen Jahres nach einem Streit mit einem Küchenmesser angegriffen und mit 14 Messerstichen ermordet. Die Frau hatte nach Ansicht der Richter nicht mit der Attacke gerechnet und deshalb keine Möglichkeit, sich zu wehren, erläuterte die Gerichtssprecherin.

Wie die Staatsanwaltschaft ermittelt hatte, war ein Streit über den Drogenkonsum des Mannes Auslöser der Tat. Die Ehefrau soll ihrem Mann damit gedroht haben, die Polizei über seinen fortgesetzten Drogenkonsum zu informieren.

Mann verprügelte Frau schon zuvor

Dies hätte den Widerruf der Bewährung nach sich ziehen können. Der 34-Jährige war im Juni 2021 wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung an seiner Frau zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden – die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. In der Tötung der Frau sah die Staatsanwaltschaft den Versuch des Angeklagten, seine erneuten Drogendelikte zu verdecken. Das Gericht folgte dieser Argumentation.

Der Artikel wurde mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa aktualisiert.

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