Wachturm und Tor der Justizvollzugsanstalt in Straubing
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Wachturm und Tor der Justizvollzugsanstalt in Straubing, wo der verurteilte Moshammer-Mörder seine Strafe verbüßte

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Moshammer-Mörder soll noch im Januar abgeschoben werden

Moshammer-Mörder soll noch im Januar abgeschoben werden

18 Jahre saß er in Bayern in Haft. Nun soll der Mörder des Modeschöpfers Rudolph Moshammer freikommen – und in seine Heimat abgeschoben werden. Der Anwalt des heute 43-Jährigen kündigte an, der Flug in den Irak sei noch im Januar geplant.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Nun also doch: Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker soll in Kürze in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Der Anwalt des Mannes, Adam Ahmed, kündigte am Dienstag an, der Flug sei noch im Januar geplant. Vor wenigen Tagen hatte es seitens des Landgerichts Regensburg noch geheißen, eine Entlassung käme nach vorläufiger Würdigung derzeit nicht in Betracht.

Identität des Mörders war lange unklar

Es gab nämlich bürokratische Probleme: Die Identität des Mörders war offiziell nicht geklärt – er besaß keine gültigen Reisedokumente, die für eine Abschiebung notwendig sind. Sein Rechtsanwalt hatte daraufhin den beteiligten Behörden Versäumnisse vorgeworfen.

Nun sind die juristischen und bürokratischen Hürden offenbar aus dem Weg geräumt. Rechtsanwalt Ahmed sagte am Dienstag, sein Mandant wolle die Abschiebung.

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen teilte mit, mittlerweile habe der Irak die Identität des Mannes anerkannt. Das notwendige Passersatzpapier liege vor. "Nun befinden wir uns in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zur Organisation und Durchführung eines zeitnahen Rückführungsfluges des Betroffenen."

Lebenslanges Einreiseverbot nach Deutschland

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Der Mann dürfte dann lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber eine Entlassung aus der Haft zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands abgelehnt.

Weil nun die zentralen Voraussetzungen für die Abschiebung geschaffen wurden, nahm Ahmed den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung in Deutschland zurück.

Am 15. Januar war bereits die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren abgelaufen. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab diesem Tag möglich gewesen. Ein Gutachter hatte den Mann laut Ahmed aber als in Deutschland noch nicht entlassungsreif eingestuft, weil er hierzulande kein soziales Umfeld habe. Das sei im Irak anders. Der 43-Jährige wird das Flugzeug in seinem Herkunftsland als freier Mann verlassen.

Als Kurde im Irak verfolgt

Der Mann war um die Jahrtausendwende nach Deutschland gekommen, weil er als Kurde im Irak verfolgt wurde. Deshalb konnte er damals in Deutschland bleiben.

Im Januar 2005 nahm Moshammer ihn mit in sein Haus im Münchner Vorort Grünwald, wo der Iraker ihn mit einem Stromkabel erdrosselte. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte den damals 25-Jährigen zuvor auf der Straße angesprochen.

Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Seine Strafe saß der Mann in der JVA Straubing ab.

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