Ein Gartenzaun mit einem Schild und der Aufschrift: "Ferienwohnung zu vermieten!"
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Die Stadt Augsburg, die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg: In einem Schreiben an die Landesregierung fordern sie eine Tourismusabgabe.

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Müssen Übernachtungsgäste in Augsburg bald eine Abgabe zahlen?

Müssen Übernachtungsgäste in Augsburg bald eine Abgabe zahlen?

Die Stadt Augsburg sowie die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg fordern in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsidenten Markus Söder eine Tourismusabgabe. In anderen deutschen Städten würde auch eine solche Abgabe erhoben, sagen sie.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Mehr als eine Million Übernachtungsgäste hatte die Stadt Augsburg im Jahr 2023. Damit hat sich die Stadt von der Corona-Delle spürbar erholt. Der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr beträgt fast 20 Prozent und ist damit höher als im bayernweiten Durchschnitt.

Bisherige freiwillige Finanzierung reicht nicht aus

"Um auch in Zukunft die wichtigen Akzente für den Tourismus in Bayern zu setzen, müssen wir über die Finanzierung nachdenken", heißt es in einem Schreiben, dass die Stadt Augsburg und die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg gemeinsam an Ministerpräsidenten Markus Söder und Tourismusministerin Michaela Kaniber geschickt haben. Darin bringen sie eine Tourismusabgabe ins Spiel, "da wir feststellen, dass eine rein freiwillige Finanzierung über die Gebietskörperschaften nicht ausreicht", so die Kommunen weiter. Auch eine Budget-Erhöhung sei aufgrund der kommunalen Finanzlage nicht möglich. Kurz: Die Kommunen sind finanziell klamm.

Kommunen für zweckgebundene Tourismusabgabe

Die Stadt Augsburg und die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg halten es deshalb für ein "erfolgversprechendes Konzept", wenn Übernachtungsgäste künftig eine Abgabe zahlen. Sie müsse allerdings zweckgebunden für den Tourismus zur Verfügung gestellt werden, heißt es in dem Schreiben. Das Geld solle nicht in den allgemeinen Haushalt fließen.

Grünes Licht offenbar auch vom Bundesverfassungsgericht

Die Verfasser des Schreibens argumentieren, dass auch das Bundesverfassungsgericht eine kommunale Übernachtungssteuer für verfassungsrechtlich unbedenklich halte. In Städten wie Bremen, Freiburg und Hamburg werde eine solche Abgabe bereits erhoben. Ebenso gebe es diese in einzelnen Orten in Österreich und Italien. Die Stadt Venedig hatte zuletzt Schlagzeilen gemacht, weil sie ab April 2025 an insgesamt 54 Tagen von Touristen eine Eintrittsgebühr verlangen will.

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