Einsatzbereite Polizeibeamte (Symbolbild)
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Aschaffenburg: War die Polizei nachlässig? Ermittlungen laufen

Aschaffenburg: War die Polizei nachlässig? Ermittlungen laufen

Monate vor dem Messerangriff in Aschaffenburg soll der Täter seine Partnerin attackiert haben. Weil der Vorfall nicht näher untersucht worden sei, ermitteln jetzt LKA und Staatsanwaltschaft wegen möglicher Strafvereitelung gegen die Polizei.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Nach dem tödlichen Messerangriff im Januar in Aschaffenburg ist bekannt geworden, dass der Täter möglicherweise schon im August 2024 seine Lebensgefährtin in der Gemeinschaftsunterkunft in Alzenau mit einem Messer verletzt hat. Gemeldet haben soll das die Lebensgefährtin laut bayerischem Innenministerium erst im Zuge ihrer Vernehmung nach dem Messerangriff auf einen Zweijährigen und einen 41-jährigen Mann in Aschaffenburg. Weil die Polizei im August 2024 jedoch in der Flüchtlingsunterkunft war, ermitteln nun die Staatsanwaltschaft Coburg und das bayerische Landeskriminalamt (LKA) wegen des Verdachts der Strafvereitelung gegen Polizisten.

LKA ermittelt gegen unterfränkische Polizeibeamte

Dem BR bestätigen das LKA und die Staatsanwaltschaft Coburg, dass Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit dem polizeilichen Einsatz am 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau eingeleitet worden sind. Der Generalstaatsanwalt in Bamberg habe die Staatsanwaltschaft Coburg mit der Führung dieses Verfahrens beauftragt. Die polizeilichen Ermittlungen werden, wie in derartigen Fällen üblich, durch das LKA geführt. Nähere Details wurden nicht bekannt.

Innenministerium bestätigt Polizeieinsatz in Flüchtlingsunterkunft

Wie das bayerische Innenministerium auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Florian von Brunn (SPD) mitgeteilt hat, soll der 28-jährige Afghane bei dem Vorfall im August 2024 in Alzenau aggressiv und betrunken gewesen sein. Die Polizei rückte demnach an, weil ein Streit unter Bewohnern gemeldet worden war. Der Mann soll von Mitbewohnern in seinem Zimmer fixiert worden sein. Seine Lebensgefährtin sei verletzt gewesen. Woher diese Verletzungen stammten, hat die Frau laut Innenministerium damals aber nicht gesagt.

Der 28-Jährige kam zunächst in Gewahrsam. "Bei den im Nachgang erfolgten Erhebungen ergaben sich keine weiteren Hinweise auf strafbares Verhalten", hieß es vonseiten des Innenministeriums.

Lebensgefährtin soll erst im Januar von dem Angriff berichtet haben

Erst im Zuge ihrer Vernehmung nach der Messerattacke vom 22. Januar soll die Lebensgefährtin berichtet haben, sie sei damals in Alzenau von ihrem Partner mit einem Messer angegriffen worden. Ähnlich äußerte sich eine Zeugin nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergruppe in Aschaffenburg auch in mehreren Medien. Die Polizei vermutet aufgrund der ungenauen Angaben der Frau, der geschilderte Vorfall sei der am 29. August 2024 gewesen. Erst auf dieser Grundlage sei daraufhin gegen den 28-Jährigen ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden.

Weil es Hinweise auf eine psychische Erkrankung gibt, kam der 28-Jährige nach der tödlichen Messerattacke im Januar in einer geschlossenen Psychiatrie unter. Der ausreisepflichtige Mann war schon vor der Tat unter anderem wegen anderer Körperverletzungen polizeilich bekannt und mehrfach kurzzeitig in einer Psychiatrie untergebracht. 

Insgesamt 22 Strafverfahren in Bayern und Hessen

Laut Innenministerium wurden zu dem Beschuldigten 18 Strafverfahren in zwölf Tatkomplexen in Bayern sowie vier Strafverfahren in Hessen geführt. Fünf Verfahren seien von der Justiz eingestellt worden, in zwei Verfahren ergingen Geldstrafen. Die weiteren Verfahren seien noch anhängig.

Mit Informationen von dpa

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