Die bisherigen Schmiergeldparagrafen sind eher zahnlose Tiger, wie die sogenannte Maskenaffäre gezeigt hat. Laut Bundesgerichtshof ist bei Politikern nur die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen "bei der Wahrnehmung des Mandates" strafbar – etwa bei Abstimmungen im Parlament. Einige Politiker hatten mithilfe ihrer Kontakte in Ministerien und zu Ministern außerhalb des Parlaments millionenschwere Schlucke aus der Provisionspulle genommen – und sind straffrei ausgegangen.
Mit dem Gesetz "zur Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung" soll sich das ändern. Das Gesetz ist schon durch den Bundestag und muss noch in den Bundesrat. Dann stehen bezahlte Lobbyarbeit und Vermittlungsprovisionen bei Geschäften mit dem Staat unter Strafe.
Höchststrafe: drei Jahre Gefängnis
Erstmals drohen dann nicht nur dem Bestochenen, sondern auch dem Bestecher, also dem Anstifter, Geldstrafen oder gar bis zu drei Jahre Gefängnis. Zwar gibt es das bayerische Abgeordnetengesetz, das den Mandatsträgern bezahlte Lobbyarbeit untersagt. Allerdings werden Verstöße dagegen nicht besonders hart bestraft: Im Höchstfall wird die Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung fällig. Mehr ist verwaltungsrechtlich wohl nicht möglich – das bedarf einer Änderung des Strafrechts.
Strafrecht ergänzt Abgeordnetenrecht
Der Bund ist jetzt tätig geworden und hat den Paragrafen 108f geschaffen. Nun könne vieles strafrechtlich verfolgt werden, was das Bayerische Abgeordnetengesetz untersage, erklärt Florian Siekmann von den Grünen im Landtag: "Das heißt: Das, was im Abgeordnetengesetz verboten ist, kann jetzt von den Staatsanwaltschaften verfolgt und ermittelt werden. Und am Ende wird sowohl nach Strafrecht bestraft als auch nach dem Abgeordnetengesetz der geldwerte Vorteil wieder einkassiert."
Staatsanwaltschaft bereitet sich vor
"Einflusshandel" nennt Hildegard Bäumler-Hösl von der Generalstaatsanwaltschaft München diese Form von Geschäften, bei denen Politiker ihre Kontakte spielen lassen und dafür Geld kassieren. Sie ist zuversichtlich, solchen Geschäften auf die Spur zu kommen: "Sie kriegen es in einem Parallelverfahren möglicherweise mit, wir lesen auch gezielt die Presse, da sehen wir Geldflüsse. Es kommen teilweise Anzeigen von Privatleuten, oder es kommen Anzeigen sogar aus dem parlamentarischen Bereich."
Landtagsverwaltung könnte profitieren
Im Gegensatz zur Landtagsverwaltung steht den Staatsanwaltschaften bei den Nachforschungen der ganze Instrumentenkasten einer Ermittlungsbehörde zur Verfügung: Durchsuchungen, Vernehmungen bis hin zu Abhörmaßnahmen.
Allerdings genießen Parlamentarier Immunität. Deshalb müsse das Parlament zunächst grünes Licht geben, erläutert Bäumler-Hösl von der Generalstaatsanwaltschaft München: "Wenn wir einen Anfangsverdacht haben, müssen wir die Immunität aufheben lassen. Wir können nicht ohne Weiteres gegen einen Abgeordneten vorgehen."
Freistaat Bayern kassiert mit
Wenn die Ermittlungen erfolgreich sind, könnte das Ergebnis noch ein Nachspiel bei der Landtagsverwaltung haben, eine Art Disziplinarverfahren. In einer Stellungnahme der Landtagsverwaltung heißt es: "Neben einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren würde – bei Vorliegen von Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen die Verhaltensregeln – auch ein Prüfverfahren durch die Landtagspräsidentin in Betracht kommen." Die zu Unrecht eingenommenen Gelder kämen dann dem Freistaat Bayern zugute.
Eigene Ermittlungsgruppe
Die Generalstaatsanwaltschaft München ist zuständig für die Landtagsabgeordneten. Mittlerweile gibt es eine eigene Ermittlungsgruppe Abgeordnetenbestechung. Diese sei zwar noch nicht gut ausgelastet, berichtet Bäumler-Hösl: "Aber erste Ausläufer gibt es schon".
Damit könnte der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba gemeint sein, gegen den – unter anderem – wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt wird.
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