Das Landgericht Würzburg hat einen 15-Jährigen, der im vergangenen September im unterfränkischen Lohr einen Mitschüler erschossen hatte, am Montag zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nun hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das bestätigte Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer am Freitagabend dem Bayerischen Rundfunk.
- Zur Chronik des Falls: Erschossener Jugendlicher in Lohr: Was bisher im Prozess geschah
Verteidiger vermutet Waffengeschäft zwischen den Teenagern
Schrepfer sagte dem BR, er gehe im Gegensatz zum Gericht beim Grund des Treffens zwischen den beiden damals 14-jährigen Jugendlichen im vergangenen September nach wie vor von einem Waffengeschäft aus. Das spätere Opfer sei zu dem Treffen ohne die vereinbarten 400 Euro erschienen, habe somit damit rechnen müssen, die Waffe nicht ohne Gegenleistung zu erhalten, argumentiert der Würzburger Rechtsanwalt. Das Mordmerkmal der Heimtücke scheide somit für ihn aus. Über den Revisionsantrag im Fall des getöteten Jugendlichen hatte am Freitag zuerst das Main-Echo berichtet (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt).
Gericht geht von Mord aus Heimtücke aus
Die Verteidigung hatte im Verfahren auf Totschlag plädiert und sechs Jahre Jugendstrafe für angemessen erachtet. Das Landgericht war bei seiner Urteilsbegründung dagegen von einem geplanten Mord aus Heimtücke ausgegangen und verurteilte den Jugendlichen am Montag zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Der Schuss hatte das Opfer in einem Gebüsch hinter dem Schulzentrum von hinten in den Kopf getroffen. Das Opfer sei dabei arg- und wehrlos gewesen, sagte Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz.
Auch Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen
Über die Revision muss jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Ob auch die Würzburger Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegen wird, ist nicht bekannt. Telefonisch war die Behörde am Freitagnachmittag nicht erreichbar. Mit dem Einlegen der Revision ist das Mordurteil vom vergangenen Montag nicht rechtskräftig - es wird aber rechtskräftig, wenn der BGH die Revision verwirft. Wie lange der BGH für die Prüfung brauchen wird, ist nicht bekannt. Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer geht aber von einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten aus.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!