Am Landgericht Würzburg wurde am Montagvormittag das Urteil zu dem erschossenem Jugendlichen in Lohr gesprochen.
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Urteil zu erschossenem Jugendlichen in Lohr

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Schüler in Lohr erschossen: Jugendlicher wegen Mordes verurteilt

Am Montag ist in Würzburg das Urteil gegen einen 15-Jährigen gefallen, der im September vergangenen Jahres in Lohr am Main einen Mitschüler erschossen hat: Der Jugendliche wurde wegen Mordes zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Der Jugendliche, der im vergangenen September im unterfränkischen Lohr einen Mitschüler erschossen hatte, ist am Montag am Landgericht Würzburg zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht wertet die Tat als Mord.

Richter sieht Heimtücke

Aus Sicht des Gerichts hat der Jugendliche aus Heimtücke gehandelt. Der Schuss traf das Opfer von hinten in den Kopf, in einem Gebüsch hinter einem Schulzentrum. "Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Getötete zu diesem Zeitpunkt arg- und wehrlos war", sagt Martina Pfister-Luz, Sprecherin des Landgerichts. Das Opfer habe nicht mit dem Schuss gerechnet – und er habe auch keine Möglichkeit gehabt sich zu wehren. Laut Gutachten befand sich der getötete Jugendliche zum Zeitpunkt des Schusses in einer gebückten oder kauernden Haltung.

Das Landgericht schließt sich somit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft an, die auf Mord plädiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte außerdem gefordert, dass zum Ende der Jugendstrafe ein Psychiater prüft, ob eine Sicherungsverwahrung anzuordnen ist. Das hat das Landgericht in seinem Urteil jedoch nicht angeordnet.

Verteidigung plädierte auf Totschlag

Die Verteidiger werten die Tat als Totschlag. Sie hielten sechs Jahre Jugendstrafe für angemessen. Nach ihrer Darstellung soll der jugendliche Schütze eigentlich geplant haben, die Waffe in dem Gebüsch an das spätere Opfer zu verkaufen. Dabei sei es zu einem Handgemenge gekommen, in dessen Folge der Schuss fiel. Das Landgericht hält diese Darstellung nicht für glaubhaft.

Ungeklärt, warum es zum Treffen kam

Wieso sich die Jugendlichen in dem Gebüsch verabredet hatte, bleibt somit unklar. Ebenso kann das Gericht über die Motivation des Jugendlichen nur mutmaßen. Für das Geschehen in dem Gebüsch gibt es keine Zeugen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Schützen zu Prozessbeginn vorgeworfen aus Mordlust gehandelt zu haben. Demnach, so hieß es, sei es der Plan des 15-Jährigen gewesen einen US-amerikanischen Serienmörder nachzuahmen. Diese Theorie erhärtete sich nicht.

Familie des Opfers traumatisiert

Die Eltern des getöteten Jugendlichen traten nach Ende des Prozesses tief bewegt vor die Kameras. Sie fühlten sich seit der Tat, als seien sie selbst gestorben, sagten Rosa und Antonio Sacra. Ihr jüngerer Sohn, der gerade sechs Jahre alt ist, würde immer nach seinem Bruder fragen.

Die Verteidiger wollen prüfen, ob sie noch Rechtsmittel einlegen. Gegen das Urteil wäre Revision am Bundesgerichtshof möglich.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Eltern und Geschwister des getöteten Jugendlichen wurden im Prozess durch zwei Rechtsanwälte vertreten. Sie schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Weil der Angeklagte erst 15 Jahre alt ist, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Gerichtssprecherin hat regelmäßig über das Geschehen im Sitzungssaal informiert.

Der Prozess lief bereits seit drei Monaten. Der Angeklagte hatte gestanden, dass er den Schuss abgegeben hat. Für das Gericht war es jedoch schwierig, mehr über den Ablauf der Tat und das Motiv des Schützen herauszufinden. Die Tat ereignete sich in einem Gebüsch hinter einem Schulzentrum. Für das dortige Geschehen gab es keine Zeugen. Die Tatwaffe, eine Pistole, war auf einen Nachbarn des Schützen zugelassen. Der Nachbar befand sich zum Tatzeitpunkt schwer krank im Krankenhaus. Er ist inzwischen verstorben.

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