Nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück in Schäftlarn startet an diesem Montag der Prozess gegen einen der beiden Lokführer. Was ihm vorgeworfen wird, klingt ungeheuerlich: Laut Anklage der Staatsanwaltschaft wurde die S-Bahn vor der Kollision zweimal zwangsgestoppt. Doch der 56-Jährige soll die Bremsung zweimal aufgehoben haben und unbeirrt weitergefahren sein – trotz Haltesignal.
Frontalzusammenstoß mit entgegenkommender S-Bahn
Der Lokführer fuhr aus dem Bahnhof heraus und beschleunigte den Zug auf etwa 67 Stundenkilometer. Auf der eingleisigen Strecke kam eine verspätete S-Bahn aus München entgegen. Diese wurde ebenfalls zwangsweise abgebremst und blieb auf der Strecke stehen. Als der Triebwagenführer die stehende Bahn sah, leitete er noch eine Schnellbremsung ein. Dennoch kam es zum Zusammenstoß in der Nähe des Bahnhofs Ebenhausen-Schäftlarn.
Der Aufprall war massiv. Die beiden Triebwagen verkeilten sich ineinander, Schienen verschoben sich. Die Waggons wurden teilweise von den Gleisen geschleudert und blieben an einer Böschung hängen.
Ein Toter, viele Verletzte, hoher Sachschaden
Ein 24-jähriger Zuginsasse starb noch an der Unfallstelle, 51 Fahrgäste wurden verletzt, unter ihnen auch die beiden Triebfahrzeugführer. Es entstand ein Schaden von rund sieben Millionen Euro.
Die Ermittlungen waren komplex. Eine unglaublich große Datenmenge musste analysiert werden, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Rund 100 Zeugen wurden vernommen und zahllose Fotos ausgewertet. Das Gericht hat drei Prozesstage anberaumt, ein Urteil wird für Anfang März erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Triebfahrzeugführer fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
Mit Material von dpa
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!