Den Lehrer heimlich filmen und das Video später hochladen, ein Bild der weinenden Mitschülerin in den Klassenchat stellen, dem Freund vor lauter Verliebtheit ein Nacktfoto von sich senden, das er wiederum abspeichert. Das alles sind – neben den moralischen Aspekten – auch juristisch gesehen heikle Vorgänge. Und vielen Schülerinnen und Schülern ist gar nicht bewusst, dass sie sich damit mitunter strafbar machen.
Ärger wegen Fotos und Videos
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren können sich wegen gespeicherter Fotos und Videos auf dem Handy strafbar machen. Etwa, wenn der Inhalt pornografischer Natur oder gewaltverherrlichend ist oder verfassungsfeindliche Symbole zu sehen sind. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind: Mit dem Verbreiten und Speichern solcher Inhalte handeln sie mitunter rechtswidrig und können ebenfalls Ärger mit der Polizei oder dem Staatsanwalt bekommen, so das bayerische Justizministerium. Und damit es erst gar nicht soweit kommt, gibt das Ministerium Tipps. Hier ein Auszug:
Tipps für Kinder und Jugendliche
- unanständige, beleidigende oder gewaltverherrlichende Fotos oder Videos keinesfalls teilen
- im Zweifel den Inhalt den Eltern, dem Lehrer oder der Polizei zeigen
- wer sich das nicht traut, sollte den Inhalt wenigstens und umgehend löschen
- darüber nachdenken, ob man den Chat verlassen möchte
- Chateinstellungen so wählen, dass empfangene Fotos und Videos nicht automatisch in der eigenen gespeichert werden
Tipps für Eltern
- App selbst ausprobieren, bevor das Kind die App herunterlädt
- diverse Sicherheits-Einstellungen am Handy des Kindes vornehmen
- wenn das Kind betreffende Inhalte zeigt: Unverzüglich bei der Polizei melden
"Mach Dein Handy nicht zur Waffe": Richter gehen an Schulen
Um zu sensibilisieren hat der Freistaat vor drei Jahren die Präventionskampagne "Mach Dein Handy nicht zur Waffe!" (externer Link) ins Leben gerufen. Unterstützung kommt von dem bekannten Influencer Falco Punch, der auf Instagram 1,4 Millionen Follower hat und für das Justizministerium ein Video (externer Link) erstellt hat. Richter und Staatsanwälte gehen zudem an Bayerns Schulen, meist in 7. Klassen, und klären die Schülerinnen und Schüler über die Gefahren auf.
In Bayern wurden im Jahr 2022 rund 190 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 20 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil sie kinderpornografische Inhalte besessen, verbreitet oder erworben haben, so das Justizministerium.
Ein Tipp vor dem Posten
Die Augsburger Richterin Rose Oelbermann, die ebenfalls präventiv an Schulen geht, gibt den Kindern und Jugendlichen zwei praktische Fragestellungen mit auf den Weg: "Würde ich wollen, dass jemand mir gegenüber diesen Inhalt postet? Würde ich das dieser Person auch ins Gesicht sagen, wenn sie direkt vor mir stehen würde?". Beantwortet man eine dieser Fragen mit Nein, rät die Richterin von entsprechenden Posts ab.
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