Frau sitzt in abwehrender Haltung auf dem Boden (Symbolfoto).
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Der BGH hat das Urteil wegen Vergewaltigung gegen einen Polizisten teilweise aufgehoben. Nun muss neu verhandelt werden (Symbolfoto)

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Vergewaltigung: BGH hebt Urteil gegen Polizisten teilweise auf

Vergewaltigung: BGH hebt Urteil gegen Polizisten teilweise auf

Ein Polizist aus Nürnberg muss wegen Vergewaltigung ins Gefängnis – aber womöglich kürzer als vom Gericht angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat ein Teil des Urteils gegen den damals 34-Jährigen aufgehoben. Nun muss neu verhandelt werden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth gegen einen Polizisten aus Nürnberg wegen mehrerer Sexualdelikte und Unterschlagungen weitgehend bestätigt. Wie es in einer Mitteilung des Bundesgerichtshofes heißt, wurde aber ein Teil des Urteils aufgehoben. Deshalb wird der Fall an das Landgericht zurückverwiesen, das auch erneut über die Höhe der Freiheitsstrafe entscheiden muss. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.

  • Zum Artikel: Polizist wegen Vergewaltigungen zu Haftstrafe verurteilt

Verurteilt wegen Vergewaltigungen und Unterschlagungen

Im Juli 2023 hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth gegen den zu diesem Zeitpunkt 34 Jahre alten Polizeibeamten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verhängt. Der Mann hatte ab dem Jahr 2017 mit vier Frauen zeitweise Beziehungen geführt und war wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden. Vor Gericht bestritt er die Sexualdelikte und sprach von "einvernehmlichen Handlungen". Zudem sprach ihn die Kammer der Unterschlagung für schuldig. Laut Anklage hatte er während seines Dienstes Geld von Verstorbenen gestohlen.

BGH: Eine Vergewaltigung nicht ausreichend belegt

Auch der Bundesgerichtshof sah es als erwiesen an, dass der Polizist an einer Frau, die er im Dienst kennengelernt hatte, gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vornahm und eine seiner Partnerinnen vergewaltigte. Zudem entwendete er in zwei Fällen bei Verstorbenen höhere Geldbeträge, als er zur Ermittlung der Todesursache dorthin berufen worden war. Das BGH habe in diesen Fällen keine Rechtsfehler feststellen können. Aufgehoben hat das Gericht jedoch das Urteil in Hinblick auf eine weitere Vergewaltigung. Nach Ansicht des BGH wurde diese nicht ausreichend belegt. Das Urteil wurde deshalb an eine andere Strafkammer des Landgerichtes Nürnberg-Fürth zurückverwiesen, das nun neu verhandeln muss.

Polizist seit März 2022 in U-Haft

Die erste Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Termin für einen neuen Prozess steht noch nicht fest. Der Angeklagte sitzt seit März 2022 in Untersuchungshaft und ist vorläufig vom Dienst suspendiert.

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