Der frühere Polizist (rechts) vor dem Augsburger Landgericht.
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Polizist verurteilt: Fragen und Reaktionen nach dem Prozess

Polizist verurteilt: Fragen und Reaktionen nach dem Prozess

Gefährliche Körperverletzung im Amt: Deswegen hat das Augsburger Landgericht einen Polizisten, der seine Dienstwaffe vor dem Stadion abgefeuert hat, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Prozess ist zu Ende, sorgt aber noch für Fragen und Kritik.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

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Ein früherer Bereitschaftspolizist schießt, hat keine Erklärung dafür und wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – wenn das Urteil rechtskräftig wird, kann er nicht mehr in den aktiven Polizeidienst zurück. Dieses Urteil fällten die Richter am Augsburger Landgericht nach einem aufsehenerregenden Prozess, der Fragen offenlässt und für Kritik sorgt – auch bei BR24-Usern.

Strafmaß: Beamtenstatus weg

Das Strafmaß für den 28-jährigen Angeklagten liegt mit einem Jahr und acht Monaten über einer Grenze, die dazu führt, dass der Mann bei rechtskräftigem Urteil seinen Beamtenstatus verliert – und nicht in den Polizeidienst zurückkehren kann. Damit waren die Augsburger Richter der Anklage gefolgt. Der 28-Jährige wurde für gefährliche Körperverletzung im Amt verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. 

Richter: "Hohes Maß an Pflichtvergessenheit"

Der Schuss des Angeklagten sei "uneingeschränkt unzulässig" gewesen, der Richter sprach von einem "hohen Maß an Pflichtvergessenheit". Dass die Tat nicht vorsätzlich war, daran sei "nicht ansatzweise zu denken" – auch wenn der Angeklagte dafür keine Erklärung habe, wie er mehrmals aussagte.

Maximilian K. war Mitglied der Spezialkräfte innerhalb der Polizei, dem Unterstützungskommando (USK). USK-Polizisten sind oft in Ausnahmesituationen im Einsatz: Razzien, Demonstrationen, Fußballspiele – auch beim G7-Gipfel kamen sie in Bayern zum Einsatz.

Berufs- und Waffenverbot gefordert

Die Anklage hatte neben der Bewährungsstrafe ein Berufsverbot für den früheren Polizisten gefordert. Auch BR24-User "Holly2602" kommentierte: "Das Urteil beinhaltet hoffentlich auch ein Waffenverbot für den Angeklagten." Ein solches Verbot hat das Gericht aber nicht verhängt. Insgesamt werfe das Ganze ein "schlechtes Bild auf die Polizei", so Prozessbeobachterin Verena Ludwig gegenüber BR24. Ähnlich äußerte sich auch ihre Kollegin: "Ich fühle mich durchaus sicherer, wenn Menschen, die solche Entscheidungen treffen, nicht mehr bei der Polizei sind. Und insgesamt, diese Wasserspiele: Super unprofessionell!", sagte Prozessbeobachterin Tanja Wolf.

Kritik an den Polizeikräften im Zeugenstand

Richter Christoph Kern hatte das Verhalten der Polizisten mehrmals kritisiert – und zwar sowohl während ihres Einsatzes vor dem Stadion als auch im Zeugenstand vor Gericht. Er warf ihnen taktisches Verschweigen und zweifelhafte Erinnerungslücken vor. Auch Oberstaatsanwaltschaft Michael Nißl kritisierte das "desolate Aussageverhalten" der USK-Polizisten: Sie seien "erkennbar bemüht, zu mauern und wenig zur Aufklärung beizutragen".

Fanszene kritisiert Urteil als zu milde

Kritik an dem Urteil kommt aus der Fanszene des FC Augsburg, von der Organisation "Rot-Grün-Weiße-Hilfe". Ihnen ist das Strafmaß zu milde, wie aus einer ausführlichen Stellungnahme hervorgeht. Von einer "Katastrophe für den Rechtsstaat" ist die Rede, verbunden mit der Frage, warum es keine härteren Konsequenzen für die Beamten im Zeugenstand gibt – und warum Polizeikräfte im Fußballstadion Schusswaffen benötigen.

Systemisches Problem bei der Polizei?

Kritik an den Einsatzkräften, die an besagtem Tag vor dem Stadion im Einsatz waren, kommt auch von den BR24-Usern. "eccomi" schreibt: "Die Schussabgabe sehe ich als singulären Fehler. Das Aussageverhalten der anderen vier Polizisten zeigt, dass es noch immer ein systemisches Problem bei der Polizei gibt."

Das Gericht betonte zwar deutlich, dass die Polizisten mit ihrem Verhalten in dem Prozess ihrem gesamten Berufsstand geschadet hätten – weist aber im gleichen Zug daraufhin, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Versäumnisse oder Fehler in der Ausbildung der Polizei oder speziell der USK-Kräfte, sehen sie nicht: In Deutschland würden keine Polizei-Roboter gezüchtet, die im Gefahrenfall reflexartig die Waffe zögen und abdrückten, hieß es vor Gericht.

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