Weltweit begrüßen Menschen das neue Jahr an Silvester mit Feuerwerk. Doch nicht überall ist die Pyrotechnik gern gesehen oder sogar erlaubt. Immer mehr Städte in Deutschland richten Verbotszonen ein, innerhalb derer, Feuerwerk nicht gestattet ist.
- Zum Artikel: Umweltfreundliches Feuerwerk - geht das überhaupt?
Verbotszone in München
"Feuerwerk verboten!" Darauf weisen in München an Silvester Schilder rund um den Marienplatz, die Fußgängerzone bis zum Stachus und dem Viktualienmarkt hin. Zum "Schutz von Mensch, Tier und Umwelt" hat die Landeshauptstadt in diesem Innenstadtbereich heuer erneut ein Verbot "aller Arten und Kategorien von Pyrotechnik" verhängt, wie die Stadt online mitteilt.
In der Verbotszone, die in der Silvesternacht von 21 Uhr bis 2 Uhr gilt, sind lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 erlaubt – also etwa Knallerbsen oder Wunderkerzen. Diese betrifft das Verbot nicht, "da von ihnen in aller Regel keine Gesundheits- und Lebensgefahr ausgeht", teilt das Kreisverwaltungsreferat auf BR-Anfrage mit.
Grafik: Kategorien von Feuerwerk
München: Altstadt und Mittlerer Ring im Verbots-Fokus
"Am Viktualienmarkt ist es verwinkelt und eng. Dort würden verirrte Böller und Raketen große Brandschäden an den Ständen anrichten", zitiert das Online-Portal der Stadt München die Kommunalreferentin Kristina Frank. Das Verbot sei "eine sinnvolle Maßnahme, die das Herz unserer Stadt wirksam schützt – und außen rum dennoch Silvestervergnügen zulässt".
Zusätzlich zur strikten Verbotszone in der Innenstadt gilt ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings, und zwar am 31. Dezember und am 1. Januar: Pyrotechnik der Kategorie F2, die auf reines Knallen ausgelegt ist, darf dort nicht verwendet werden. Andere Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind erlaubt, also zum Beispiel Fontänen und Raketen. Wer trotz Verbot knallt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Nürnberg: Sämtliche Pyrotechnik in bestimmten Bereichen verboten
Schärfer sind die Bestimmungen in Nürnberg: Dort sind auch Feuerwerkskörper der Kategorie F1 aufwärts verboten – und zwar ganztägig am 31. Dezember und 1. Januar rund um die Lorenzkirche, die Frauenkirche und die Sebalduskirche, sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße.
"Zwar sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1 solche, von denen eine sehr geringe Gefahr ausgeht, die einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in geschlossenen Bereichen vorgesehen sind", teilt das Ordnungsamt auf BR-Anfrage mit. "Dennoch sind auch hier Sicherheitsregeln zu beachten, sodass sie auch in dichten Menschenansammlungen zu Gesundheitsgefährdungen führen können."
In der Stadt hängen entsprechende Verbotsschilder. Rund um die Festung dürfen Raketen und Böller zwischen 21 Uhr und 2 Uhr gar nicht erst mitgeführt werden – genauso wie übrigens auch Gläser und Flaschen. Anzustoßen aufs neue Jahr, mit Rundumblick auf das Feuerwerk, ist damit auf der Nürnberger Burg nicht mehr möglich.
Würzburg: "Gefahren für Leben und Gesundheit" – kein Feuerwerk
Wie in Nürnberg umfasst das Feuerwerksverbot auch in Würzburg sämtliche Pyrotechnik der Kategorie F1 aufwärts. Entsprechend nicht mitgeführt oder abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper in der Domstraße, am Sternplatz, am Platz am Vierröhrenbrunnen, einschließlich der Augustinerstraße bis zur Einmündung in die Wolfhartsgasse und der Glockengasse (bis zur Hausnummer 12), Alter Mainbrücke, beim Grafeneckart bis zur Karmelitenstraße (Hausnummer 1) sowie zur Langgasse (bis Hausnummer 8).
Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 22 Uhr, bis zum 1. Januar, 2 Uhr, um "Gefahren für Leben und Gesundheit" zu vermeiden, heißt es in der entsprechenden Sicherheitsverordnung.
Regensburg: Kleinstfeuerwerk auch in Verbotszone erlaubt
In der Regensburger Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels ist das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2 bis F4 verboten. Das Verbot in der Silvesternacht zwischen 20:30 Uhr und 6 Uhr gilt auch für Brücken im Stadtbereich wie den Eisernen Steg, die Nibelungenbrücke oder die Steinerne Brücke; letztere ist gesperrt. Es gilt die entsprechende Allgemeinverfügung. Auch auf der Walhalla gilt ein Böllerverbot.
Passau: Altstadt und Ortspitze im Verbots-Fokus
In Passau gilt am 31. Dezember und 1. Januar in der Altstadt, an der Ortspitze und in Niederhaus ein Pyrotechnikverbot. "Dadurch sollen die besonders brandempfindlichen und historisch wertvollen Gebäude im Kernbereich des Ensembles Altstadt geschützt werden", teilt die Stadt auf BR-Anfrage mit. Das Verbot umfasst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 aufwärts.
Auch in Landshut und Straubing sind Silvesterraketen und Knallkörper im Bereich der historischen Innenstädte tabu.
Augsburg: Polizei ahndet komplettes Verbot "mit Augenmaß"
In Augsburg gilt ein Feuerwerksverbot rund um die Maximilianstraße bis zum Oberen Graben im Osten und der Konrad-Adenauer-Allee im Westen. Gemäß der "Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze" ist es demnach verboten, "leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Leuchtkugeln (...) steigen zu lassen, abzubrennen, zu schießen oder in irgendeiner Weise feilzubieten".
Auf BR-Anfrage teilt das städtische Ordnungsreferat mit, in dem Gebiet gelte prinzipiell "ein Verbot sämtlicher Feuerwerkskörper". Die Polizei werde allerdings "bei der Kategorie F1 (Knallerbsen, Wunderkerzen, etc.) mit Augenmaß nach dem Opportunitätsprinzip vorgehen".
Ansbach bittet um Rücksicht
In der mittelfränkischen Regierungshauptstadt Ansbach ist Feuerwerk in der gesamten Altstadt verboten. Zudem bittet die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger um einen freiwilligen Verzicht aus Rücksichtnahme auf Geflüchtete aus Kriegsgebieten, für die Pyrotechnik eine enorme psychische Belastung darstelle. Auch Haustiere seien durch Feuerwerk möglicherweise verstört. Generell wird die Bevölkerung gebeten, die Überreste der Raketen und Böller zu entsorgen und damit einen Beitrag für sichere und saubere Straßen zu leisten.
Schwabach setzt auf Sicherheitswacht
Im mittelfränkischen Schwabach ist im Innenstadtbereich das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Das Verbot besteht auf dem Königs- und dem Martin-Luther-Platz, in der Rosenbergerstraße, der Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, auf der Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, in der Kirchgasse und im Innenhof der Fürstenherberge. Zudem verweist die Stadt auf die Verbotszonen, die sich unter anderem rund um Fachwerkbauten, Kirchen und Krankenhäuser befinden. Sicherheitswacht und Polizei werden die Bereiche kontrollieren und gegebenenfalls würden auch Bußgelder verhängt, heißt es.
Dinkelsbühl stellt Silvestermülltonnen auf
Im historischen Dinkelsbühl ist ein Feuerwerk wegen der Fachwerkhäuser in der gesamten Altstadt generell verboten. Auf der Internetseite der Stadt wird auf ein drohendes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro hingewiesen. Nach Angaben der Kommune kann aber außerhalb Pyrotechnik gezündet werden. Auf den Parkplätzen Schwedenwiese, Bleiche und Promenade sowie im Bereich vor dem Nördlinger Tor seien extra Silvestermülltonnen vorgesehen. Dort können Feuerwerksreste entsorgt werden.
Verbote in Bamberg und Bayreuth
In der Bamberger Innenstadt gilt dagegen ein strenges Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Eingeschlossen sind die Bereiche Altenburg, Michaelsberg und Teile der Altstadt rund um den Dom. Das Verbot betreffe auch alle privaten Grundstücke in dem Bereich, so die Stadt. Die Zugänge zum Michaelsberg werden auch in diesem Jahr gesperrt und von einem Sicherheitsdienst überwacht. Zudem werde die Polizei verstärkt Kontrollen zum Abbrennverbot durchführen.
Auch die Stadt Bayreuth hat in diesem Jahr wieder ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr erlassen. Wie in den vergangenen Jahren gilt die Maßnahme für weite Teile der historischen Innenstadt mit einem sensiblen Bestand an Gebäuden, wie die Opernstraße oder die historische Friedrichstraße. Mit einer Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen wird an Silvester und Neujahr auf die Regelung hingewiesen.
Keine Verbotszonen in Coburg, Stadt bittet dennoch um Umsicht
Anders ist die Lage in Coburg: Hier gibt es laut Stadt keine angeordneten Verbotszonen, es seien nur die allgemeinen Vorgaben in Kraft, wie ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Co. Dennoch bittet die Stadt darum, im Umkreis von historischen Gebäuden wie dem Landestheater oder dem Rathaus kein Feuerwerk zu zünden. So soll die Brandgefahr reduziert werden.
Feuerwerksverbote auch rund um Schlösser und Burgen
Überdies weist auch die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen – das gelte insbesondere auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Das trifft etwa den Schlossplatz in Aschaffenburg oder die gesamte Insel Herrenchiemsee.
"Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich", heißt es in einer Mitteilung. Das Verbot diene daher "der Verhütung einer erhöhten Brandgefahr". Deshalb würden auch einige Schlossplätze und Anlagen am 31. Dezember von vornherein gesperrt - wie zum Beispiel der Schlossplatz in Dachau (ab 18 Uhr), die gesamte Burganlage der Burg Cadolzburg oder die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg (ab 21 Uhr).
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