Rund 100 Millionen Kubikmeter Trinkwasser fließen jährlich vom Landkreis Miesbach in die bayerische Landeshauptstadt. Und das bereits seit 1883. Um diese sogenannten Altrechte der Stadtwerke München wird seit Jahren gestritten. Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat am Donnerstag eine Petition aus dem Landkreis Miesbach angenommen, inzwischen die dritte.
Dritte Petition der betroffenen Kommunen
Eingereicht wurde diese Petition von der Stadt Miesbach, vier umliegenden Gemeinden, zwei Vereinen sowie mehreren Privatpersonen. Auch wenn der Umweltausschuss die Petition angenommen hat – passieren wird vorerst nichts. Alle warten auf die juristische Klärung vor Gericht in Sachen Altrechte. Anschließend sollen sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und eine einvernehmliche Lösung suchen, hieß es nach dem Umweltausschuss. Dass nun die juristische Klärung abgewartet und das Verfahren zur Schutzgebietsausweisung so lange nicht vorangetrieben wird, werten die Miesbacher Petenten durchaus als Erfolg, u.a. Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU). Jahrelang habe sich das Ministerium hinter die Argumente der Stadtwerke München verschanzt, sagte Anwalt Benno Ziegler im Anschluss an die Sitzung. Jetzt habe der Ausschuss gesagt: "Nein, prüft objektiv, prüft nüchtern, findet eine Lösung mit den Betroffenen", so der Anwalt.
Stadtwerke München: Schutzgebietsausweisung fortführen
Aus Sicht der Stadtwerke München sei es weiterhin notwendig, dass das Landratsamt Miesbach das Verfahren zur Ausweisung eines Wasserschutzgebiets für die wichtigste Wassergewinnungsanlage Münchens zügig fortführe. "Dies verlangt auch die geltende Rechtslage, die bei der Entscheidung des Umweltausschusses offenbar keine entscheidende Rolle gespielt hat", teilten die Stadtwerke dem BR mit.
Warten auf Gerichtsverhandlung
Entscheidend wird nun also eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München sein. Dort geht es um die Altrechte der Reichsach-Grundwassererfassung. Das Landratsamt Miesbach hatte von den Stadtwerken München verlangt, eine neue Genehmigung für den Betrieb dort zu beantragen. Dagegen haben die Stadtwerke München geklagt. Einen Termin vor dem Verwaltungsgericht München gibt es laut dem Landratsamt Miesbach noch nicht. Aktuell lägen die Unterlagen zur Begutachtung beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Stadtwerke München: "Die SWM verfügen über ein Altrecht"
Die Stadtwerke München verweisen darauf, dass der Schutz des Grundwassers und das Einrichten von Schutzgebieten eine staatliche Aufgabe sei. Der Einwand der Petenten, es gebe kein Altrecht, sei daher unerheblich. Zudem sind sich die Stadtwerke München sicher, über ein rechtssicheres Altrecht zu verfügen. Das Landratsamt Miesbach selbst habe 1990 eine Berechtigung zur Grundwassergewinnung in Reisach festgestellt und dieses Altrecht in das Wasserburg eingetragen." Der Bescheid ist bestandskräftig und gilt unverändert."
Zeitgleich heben die Stadtwerke München die Bedeutung der Grundwasserfassung Reisach für die Landeshauptstadt hervor: Diese sei die größte Einzelgewinnungsanlage Bayerns und stelle seit 1913 die mit Abstand wichtigste Säule der Wasserversorgung der Landeshauptstadt dar. Ihr Anteil an der Wasserversorgung Münchens liege aktuell bei etwa 35 Prozent.
Stadtwerke München leisten Ausgleichszahlungen
Weil von Trinkwasserschutzgebieten die Landwirtschaft am meisten betroffen ist, haben die Stadtwerke München bereits 1992 die Initiative "Ökobauern" ins Leben gerufen. Seitdem hätten mehr als 185 Landwirte im Miesbacher Land auf Bio umgestellt und die Münchner Stadtwerke unterstützen mit Ausgleichszahlungen. 2023 waren das mehr als 1,7 Millionen Euro und zu den Empfängern gehören auch die Petenten, so die Stadtwerke München in einer Stellungnahme.
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