Die Verteidigung der Angeklagten Scharban K. hat heute (19.11.24) einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt.
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Die Verteidigung der Angeklagten Scharban K. hat einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt

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"Überraschungsentscheidung" im Doppelgängerinnen-Mordprozess

"Überraschungsentscheidung" im Doppelgängerinnen-Mordprozess

Eine junge Frau und ein junger Mann müssen sich wegen Mordes im Doppelgängerinnen-Prozess verantworten. Ihre Verteidiger sprechen von einer "Überraschungsentscheidung" und bezeichnen "die Degradierung" durch die Staatsanwältin als "unerträglich".

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Dem sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess vor dem Landgericht Ingolstadt droht eine erneute Verzögerung. Die Verteidigung der Angeklagten Scharban K. hat heute einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt.

Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung

Der rechtliche Hinweis des Vorsitzenden Richters, dass sowohl die besondere Schwere der Schuld als der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung in Betracht gezogen wird, sei zu spät im Verfahren erteilt worden. Beides hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag in der vergangenen Woche gefordert.

Die "Überraschungsentscheidung", so die Verteidiger, mache ein faires Verfahren unmöglich, sie hätten zu wenig Zeit gehabt, die Verteidigungsstrategie anzupassen. Die Verteidigung des Angeklagten schloss sich dem Antrag aus Aussetzung des Verfahrens an.

Verteidiger: Degradierung unerträglich

Die Staatsanwältin wies es als "lachhaft" zurück, dass man die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht in Betracht gezogen hätte. Darauf griff die Verteidigung des Angeklagten Sequir K. die Staatsanwaltschaft an: Es sei "unerträglich", wie die Staatsanwaltschaft die Verteidiger degradiere.

Aktuell setzt sich das Gericht mit den Anträgen auseinander.

Besondere Schwere der Schuld

Die besondere Schwere der Schuld sei gegeben, so die Staatsanwaltschaft, da die Tat weit über gewöhnliche Morde hinausrage. Beide Angeklagte hätten "aus Selbst- und Eigennutz ein unschuldiges junges Leben vernichtet". Den perfiden Mordplan habe die Angeklagte gefasst. Der Angeklagte wiederum habe die Tat mit großer Brutalität ausgeführt.

Sollte die Strafkammer diesem Antrag nachkommen, könnte die Haftstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Nebenklage, die den Vater des Opfers vertritt, hat sich in ihren Forderungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

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